Bericht von der Sondersitzung der Greifswalder Bürgerschaft – Angriff auf unsere Demokratie!

Die Sondersitzung am 31. Januar 2024 war geprägt von Gewalt und antidemokratischen Vorgängen. Der Reihe nach:

Am 3. April 2017 wurde Jeannette von Busse (CDU) in geheimer Abstimmung von den Bürgerschaftsmitgliedern zur Vizebürgermeisterin der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für eine Amtsdauer von 7,5 Jahren gewählt. Und zwar entgegen der Erwartungen offenbar durch eine abweichende Stimme aus der rotrotgrünen Mehrheit, worüber bis heute gerätselt wird, wie das zustande kam.

Regulärer Termin für die Neuwahl

Sieben Jahre später steht also nun regulär die neue Amtsperiode an. Gesetzlich ist ein Termin zwischen 01.06. und 30.09.2024 für die Neuwahl möglich. Da es gesetzlich eine Fristenänderung gab, die nachträglich bekannt wurde, musste eine Sondersitzung der Bürgerschaft einberufen werden, damit der genannte Zeitraum vollständig zur Auswahl stehen kann. Dass AfD, CDU & Co. daraus einen Skandal konstruieren, weil der Termin kurz vor der Bürgerschaftswahl ist, zeigt lediglich, mit welchen miesen PR-Manövern sie in den Kommunalwahlkampf starten. Leider fallen viele Menschen darauf rein und glauben das Märchen von einer absichtlichen Vorverlegung des Termins, um einer erwarteten künftigen rechten Mehrheit in der Bürgerschaft zu entgehen.

Wurde ein Grund gesucht, um den Bürgerschaftssaal geschlossen zu verlassen, sodass die Beschlussfähigkeit des Gremiums verloren geht und die Terminfestlegung scheitert? Das wäre ein zutiefst antidemokratischer Vorgang!

Massivste Störungen der Sitzung

Die notorische Störerin Eva Nehmzow inszenierte jedenfalls ein Theaterspiel: sprang singend durch den Saal, pöbelte und beleidigte, setzte sich ins Präsidium, provozierte den Oberbürgermeister, schmiss einen Laptop um. Ihr Gefolge von der Bürgerinitiative feuerte sie an und grölte ebenfalls herum. Der Ordnungsdienst brauchte mehrere Minuten, um sie aus dem Saal zu führen. Daraufhin störten die Mitglieder ihrer rechten Bürgerinitiative immer stärker und störten sogar den Ordnungsdienst bei der Arbeit. Eine Fortsetzung der Bürgerschaftssitzung war auf diese Weise nicht mehr möglich.

Teilhabe an der Bürgerschaftssitzung war dennoch gewährleistet

Im Nachbarsaal gab es aber einen großen Screen, auf dem der Livestream gezeigt wurde, sowie ausreichend Sitzplätze. Und im Internet konnte die Sitzung sowieso per Livestream verfolgt werden (was aufgrund eines Antrags der Tierschutzpartei einige Jahre zuvor beschlossen wurde). Somit entschloss sich die Sitzungsleiterin, die Gäste in den Nachbarsaal zu bitten und sie nur für Redebeiträge einzeln hereinzulassen. Dies war die einzige Möglichkeit, die Sitzung überhaupt stattfinden zu lassen.

Durch einen Antrag von Robert Gabel wurde übrigens bereits zu Beginn der Sitzung die Drehgenehmigung des rechten Senders AUF1 abgelehnt, wie es die Kommunalverfassung vorsieht. Andere Sender waren nicht zugegen und die Berichterstattung als solche konnte natürlich für alle frei erfolgen. Eine Einschränkung der Pressefreiheit oder gar der Transparenz, wie u.a. der CDU-Fraktionschef behauptete, gab es also nicht. Vielmehr deutet alles darauf hin, dass die geplante Störungsattacke gezielt in rechten Medien für weitere Stimmungsmache verwendet werden sollte.

Rechte Fraktionen machen gemeinsame Sache zum Schaden der Demokratie

CDU, AfD und FDP/BL/KfV sowie die rechten Einzelmitglieder Kerl, Kruse und Wuschek verließen jedoch geschlossen den Bürgerschaftssaal explizit mit der Begründung, dass der Ausschluss der Gäste nicht demokratisch gewesen sei und man Solidarität zeigen wollte. Sie ignorieren bewusst, dass die Gäste gerade nicht von der Teilnahme ausgeschlossen wurden, da sie die Sitzung im Nachbarsaal live verfolgen konnten und auch weiterhin für Redebeiträge zugelassen wurden (wenngleich sie leider teilweise für rechte Propaganda missbraucht wurden). Die Begründung war also lediglich vorgeschoben.

Ein weiterer Zwischenfall sei nicht unerwähnt: Die Personen von der Bürgerinitiative blockierten nach der Sitzung den Ausgang des Rathauses, wollten offenbar einige Bürgerschaftsmitglieder am störungsfreien Verlassen hindern. Im vermutlich ebenfalls provozierten Gerangel stürzte ein Mitglied der Bürgerinitiative. Es konnten zwar überhaupt keine Verletzungen festgestellt werden, aber der Vorfall macht derzeit bundesweit die Runde, um die Stimmung noch weiter anzuheizen. Wohin das führen kann, mag man sich nicht vorstellen.

Was steckte dahinter?

Warum aber stört es die Rechten so sehr, dass der Termin zur Neuwahl der Vizebürgermeisterin ordnungsgemäß beschlossen werden sollte? Man kann es nur vermuten, aber die Ursache für die Existenz der Bürgerinitiative liegt bekanntlich im Bürgerentscheid gegen die Flüchtlingscontainer. Und diesen gab es nur deshalb, weil gewisse CDU-Politiker:innen die Debatte überhaupt erst durch konzertiertes Vorgehen ermöglichten. Der grüne Oberbürgermeister war nicht die Ursache – er wurde lediglich in den rechten Narrativen dafür beschuldigt. AfD, Nehmzow, Wuschek und ihre Bürgerinitiative haben also womöglich gemeinsame Ziele mit der CDU und stören dafür mit allen Mitteln und in gemeinsamen Inszenierungen die demokratischen Abläufe.

Deshalb ist es so wichtig wie seit Jahrzehnten nicht mehr, sich für stabile demokratische Mehrheiten bei den kommenden Kommunalwahlen einzusetzen!

Agrarproteste außer Kontrolle!

Die Proteste der Landwirt:innen geraten außer Kontrolle. Sogar der Deutsche Bauernverband distanziert sich von den aggressiven Aktionsformen und mahnt zu friedvollen Protesten. Es gibt zudem zahlreiche Hinweise auf gezielte Instrumentalisierung durch rechtsextreme und verschwörungsideologische Gruppierungen. Ein schockierender Höhepunkt war die nötigende Bedrängung des Vizekanzlers während seines Urlaubs, was eine klare Grenzüberschreitung darstellt. Gesprächsangebote lehnten die Landwirt:innen ab und Habecks Rückfahrt verzögerte sich aufgrund der angespannten Sicherheitslage.

Wir verurteilen die aktuellen Entwicklungen scharf und verlangen eine umfassende und praktizierte Distanzierung der Protestierenden von den extremistischen Personen in ihren Reihen! Eine Absage der Teilnahme an der angekündigten Aktionswoche muss ernsthaft geprüft werden, wenn nur so gewährleistet werden kann, dass die Proteste nicht noch weiter für rechtsextreme Propaganda und für Straftaten verwendet werden. Zudem sehen wir den geplanten Streik als völlig unverhältnismäßg an.

Wir sehen aber bereits die Proteste an sich kritisch. Denn die von der Regierung vorgeschlagenen Subventionskürzungen sind in der Sache nicht unberechtigt. Klimaschädliche Subventionen sind zu streichen und die Gelder müssen dringend in klimaneutrale Vorhaben investiert werden. Dass die Regierung die Kürzungsvorschläge nun aufgrund der Proteste teilweise wieder zurücknahmen, ist die politisch falsche Reaktion. Wenn Klima- und Tierschützer:innen demonstrieren, kann von solch schnellen und entgegenkommenden Maßnahmen leider nur geträumt werden.

Das Argument, dass sich die Lebensmittelpreise spürbar erhöht hätten, ist auch bereits widerlegt. Es geht um Cent-Bruchteile pro Kilogramm bzw. Liter. Natürlich haben die Landwirt:innen das Recht, gegen finanziell schlechterstellende Maßnahmen aufzubegehren. Wir weisen aber nachdrücklich darauf hin, dass unterlassene Klimaschutzpolitik noch viel teurer für uns alle wird – auch für die Landwirt:innen! Wir appellieren daher an die Vernunft der Agrarbranche, zu kooperieren, damit wir die nahende Klimakatastrophe, die Dürren, Starkregen und Missernten zur Folge haben würde, aufhalten!

Wir solidarisieren uns hingegen mit den Menschen, die in der pflanzlich und möglichst biologisch ausgerichteten Landwirtschaft tätig sind und Ausbeutungsmechanismen unterworfen sind, beispielsweise Erntehelfer:innen und Saisonarbeiter:innen, sowie mit ökologisch wirtschaftenden Betrieben, die auf Tierleid verzichten.

Und wir fordern eine Agrarwende auf EU- sowie Bundesebene, die Subventionen ausschließlich nur noch für ökologische, klimafreundliche und tierleidfreie Landwirtschaft vorsieht, die pauschalen Gelder nach Fläche und Tierzahl beendet, sowie den dafür notwendigen Umstieg der einzelnen Betriebe finanziell ermöglicht.

Polizei bricht Kirchenasyl in Schwerin

Ein unfassbarer Skandal ereignete sich diese Woche in Schwerin: die Kinder einer afghanischen Familie wurden mittels massiver Polizeigewalt aus den Räumen einer Kirche herausgeholt, um sie abzuschieben!

Die Familie hatte eine Zusicherung deutscher Behörden, dass sie hier bleiben können. Denn ihr Leben war aufgrund des Berufs der Mutter in Afghanistan gefährdet. Dennoch sollten ihre beiden Söhne jetzt zunächst nach Spanien abgeschoben werden.

Eigentlich gibt es eine Übereinkunft, dass Menschen im Kirchenasyl nicht abgeschoben werden. Das erste Mal in Mecklenburg-Vorpommern wurde dies missachtet. Zudem war das Herausreißen der beiden jungen Erwachsenen aus ihrer Familie und dem Schutzraum der Kirche nicht friedlich verlaufen, sondern verlief dramatisch und brutal.

Wir verurteilen das Vorgehen der Behörden scharf und verlangen umfassende Aufklärung. Wir möchten, dass jegliches unmenschliche Vorgehen gegen geflohene Menschen endlich ein Ende findet.
Wir wünschen allen Menschen besinnliche Weihnachten im Kreise ihrer Liebsten und dass das Jahr 2024 ein Jahr des Friedens und der Solidarität wird!

EU missachtet Menschenrechte an der Außengrenze

In den heutigen Trilog-Verhandlungen zwischen Europaparlament, Europäischer Kommission und dem Rat der EU wurde sich auf die seit vielen Jahren diskutierte EU-Asylreform (GEAS) geeinigt.

Die fünf Säulen des neuen Migrations- und Asylpakts sind:

  • Screening-Verordnung: Mit dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften für die Identifizierung von Drittstaatsangehörigen nach ihrer Ankunft im Schengen-Raum geschaffen. Das erhöht die Sicherheit im Schengen-Raum.
  • Eurodac-Verordnung: Diese Verordnung sieht die Entwicklung einer gemeinsamen Datenbank vor. Sie ermöglicht die Erhebung genauerer und vollständigerer Daten, um unerlaubte Migrationsbewegungen aufzudecken.
  • Asylverfahrensverordnung: Diese Verordnung sorgt für schnellere und wirksamere Asyl-, Rückkehr- und Grenzverfahren.
  • Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement: Mit dieser Verordnung wird ein neuer Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen, um das derzeitige System, bei dem einige wenige Länder für die überwiegende Mehrheit der Asylanträge zuständig sind, auszubalancieren. Zudem werden eindeutige Regelungen über die Zuständigkeit für Asylanträge festgelegt.
  • Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Fällen höherer Gewalt: Hiermit wird sichergestellt, dass die EU auf künftige Krisensituationen vorbereitet ist, einschließlich der Instrumentalisierung von Migranten.

Quelle: Europäische Kommission

Was verbirgt sich aber dahinter?

Asylsuchende Menschen sollen künftig in Lagern an der EU-Außengrenze verbleiben, sodass sie als „nicht eingereist“ zählen. Davon betroffen werden auch Minderjährige sein, was vor dem Hintergrund, dass es um haftähnliche und menschenunwürdige Bedingungen geht, ein besonders inakzeptabler Bruch der Menschenrechte darstellt. Personen, die ohne Papiere oder über einen sogenannten „sicheren“ Drittstaat einreisten, werden innerhalb von 24 Wochen einem Asylgrenzverfahren unterzogen. Das Ziel dürfte dann sein, diese Menschen rigoros abzuschieben. Auch in Staaten, in denen diese Menschen nicht sicher leben können.

Es ist vergleichbar mit dem EU-Türkei-Deal, der nun auf gesamteuropäischer Ebene Anwendung finden und Dublin-III ersetzen wird. Wer künftig etwa aus Bürgerkriegsgebieten flüchten muss, wird also bedeutend wahrscheinlicher als bisher keine Möglichkeit haben, in das sichere Europa zu kommen. Eine neue Regelung soll zudem in Kraft treten: wenn Fluchtbewegungen als „Instrumentalisierung“ eingestuft werden, können sämtliche Asylanträge pauschal abgelehnt werden. ProAsyl nennt diese Regelung zurecht einen „Blankocheck für Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen,“ denn unschuldige Menschen jeden Alters werden massiv durch legalisierte Pushbacks leiden müssen!

Letztlich sind die Grundprobleme aber u.a. durch das Freikaufen im „Solidaritäts“mechanismus überhaupt nicht gelöst mit dem neuen Pakt. Denn nach wie vor werden die Länder an den Außengrenzen maßgeblich zuständig sein und sogar angehalten, ihre Grenzen noch stärker zu befestigen. Und einer menschenwürdigeren Aufnahmepolitik kommen wir kein Stück näher, im Gegenteil!

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ fordert die Einhaltung der Menschenrechte und die Gleichbehandlung aller Menschen, jeglicher Herkunft. Wir kritisieren den Pakt in aller Deutlichkeit und fordern die europäischen Institutionen auf, menschenwürdige Unterbringungen, ein wirklich solidarisches Aufnahmesystem und faire Verfahren zu ermöglichen!

Silvesterböllerei beenden!

Die klare Mehrheit der Menschen in unserem Land wünscht sich eine deutliche Reduzierung der Silvesterböllerei oder ein grundsätzliches Verbot. Auch unsere Partei konnte sich bereits auf lokaler Ebene für Böllerverbotszonen einsetzen. Die Bundesregierung bleibt aber untätig. Denn sie lässt sich immer wieder von den lautstarken Böllerfans einschüchtern, die so tun, als wäre Böllerei ein Freiheitsrecht.

Das Gegenteil ist der Fall. Die Freiheit wird massiv eingeschränkt. Denken wir an all die Sicherheits- und Rettungskräfte, die zu Silvester überlastet sind. Brände, Müll und Verletzungen sind keine Freiheit! Feuerwehr und Krankenhauspersonal arbeiten auf Hochtouren, um größere Schäden für die Menschen zu verhindern. Und die Städte sind zudem voller Silvestermüll, der gesondert entsorgt werden muss.

Der volkswirtschaftliche Schaden beträgt zig Millionen und dabei ist das herausgeschmissene Geld für die Böller noch gar nicht einberechnet. Dieses könnten die Menschen für sinnvollere Dinge ausgeben!

Oft vergessen oder negiert werden auch die Herstellungsbedingungen in den zumeist asiatischen Ländern, wo es immer wieder zur Unfällen und starken gesundheitlichen Schäden kommt.

Denn die Inhaltsstoffe führen nicht nur zu Explosionen, sondern sind auch schwer ungesund, vergiften Umwelt, Tiere, Menschen in den Herstellungsländern wie auch hierzulande. Die Feinstaubbelastung an Neujahr macht einen großen Teil der Belastung des Gesamtjahres aus und die Überreste verdrecken Wälder und Gewässer, vergiften das Ökosystem langsam immer weiter.

Unter dem tagelangen Lärm leiden viele: Ältere, Kranke und traumatisierte Personen, etwa aus Kriegsgebieten. Und insbesondere Tiere sind die Leidtragenden: für viele Haustiere sind die Jahre um Silvester ein Horror.

Denn die Explosionen der Böller sind nicht wie Gewitter, sondern bestehen aus abrupten Knallgeräuschen, die unwillkürlich zu Schrecken, Angst und Panik führen können.

Den Wildtieren geht es genauso: sie schrecken jedes Mal erneut auf, ein Fluchtreflex setzt ein. Vögel fliegen ständig auf, obwohl sie die Energie über die kalten Wintermonate dringend bräuchten. Bei vielen sind die Reserven dadurch frühzeitig aufgebraucht und sie überleben nicht.

Warum all das, jedes Jahr erneut? Silvesterböllerei ist keine „Tradition“, sondern setzte erst vor rund 100 Jahren ein, ausgehend von reichen Familien. Wir brauchen diese riskante und schädliche Form des Jahreswechsels nicht. Das Jahr beginnt auch sehr gut mit Festen, die keine solchen negativen Auswirkungen haben. Aufgeklärte Gesellschaften brauchen keinen Aberglauben, keine Verletzten, kein Brände, keine Tierquälerei, keinerlei Böllerei!

Bitte sprecht in euerm Umfeld darüber und werbt für böllerfreie Tage zum Jahreswechsel. Wir werden auch weiterhin politischen Druck machen, damit wir friedvoller und freier von Sorgen in die nächsten Jahre starten! Wir wünschen euch allen ein glückendes Jahr 2024! Eure Partei Mensch Umwelt Tierschutz.

PS: Letztes Jahr haben wir festgestellt, dass Tierfreund:innen vermehrt Wut gegenüber Menschen empfinden, die an Silvester böllern. Doch Mitgefühl und Wohlwollen sollten sich nicht auf diejenigen beschränken, die dieselbe Meinung haben wie wir und nur das tun, was wir gut finden. Bitte macht euch und anderen bewusst, dass die Allermeisten nicht aus böser Absicht handeln, wenn sie böllern, sondern z.B. ihren Familien eine Freude damit machen möchten und denken, die negativen Folgen des Böllerns seien nicht so schlimm. Bitte klärt sie freundlich und sachlich über die Fakten auf.

EU-Kommission gegen Abschaffung von Pelzfarmen und Tiertransporten?

Obwohl sich über 1,5 Millionen Menschen für ein Ende der Pelztierzucht aussprachen, indem sie die Europäische Bürgerinitiative „Fur Free Europe“ unterzeichneten, handelt die Europäische Kommission einfach nicht! Denn gemäß EU-Recht müsste sie eigentlich nach dem Erfolg der Bürgerinitiative tätig werden, so sieht es das EU-Recht vor. Aber sie verhindert entsprechende Gesetzesreformen, indem sie erstmal Studien in Auftrag gibt, was erneutes jahrelanges Warten bedeutet. Zudem soll sich die Studie nicht auf alle Tierarten beziehen, sondern nur auf Nerze, Füchse, Marderhunde und Chinchillas. Auch dies deutet darauf hin, dass die EU-Kommission keine Verbesserungen im Tierschutz umsetzen will.

Wir sind enttäuscht über diese Verzögerungstaktik und fordern die EU-Kommission auf, endlich Gesetzesvorschläge einzubringen, die das Leiden der sogenannten Pelztiere beenden!

Doch es gibt weiteren Grund für Ärger: obwohl umfangreiche Tierschutzmaßnahmen angekündigt wurden, sind die tatsächlichen Schritte nun äußerst dürftig. So gibt es zwar Vorschläge der Kommission für die neue Regulierung von Tiertransporten, die jedoch nur mikroskopische Verbesserungen vorsehen.

So sollen Transporte höchstens neun Stunden lang sein dürfen, wenn sie zum Schlachter führen. Andere Transporte dürfen bis zu 21 Stunden dauern und nach zehn Stunden muss eine einstündige Pause eingelegt werden. Weitere Regelungen, etwa Fahrverbot tagsüber, wenn die Temperaturen über 30 Grad betragen, sind im aktuellen Vorschlag der Kommission auch enthalten.

So kann Tierleid nicht reduziert werden, insbesondere wenn es noch weitere Verwässerungen während des Gesetzgebungsprozesses gibt.

Auch für Haustiere ist kein überzeugender Vorschlag gemacht worden. So gibt es nichts, was illegalen Tierhandel wirksam beenden könnte. Mindestplatz, Zwingerverbot, Zugang zu Tageslicht und Freilauf, Temperaturbegrenzen, Inzuchtverbot und ein Ende schmerzhafter Verstümmelungen sollen laut Kommissionsvorschlag umgesetzt werden können. Auch hier ist ungewiss, was tatsächlich Realität wird.

Wir sind entsetzt und fassungslos, wie wenig Verständnis die EU-Kommission für die Anliegen der Bürger:innen und für das unendliche Leiden der Tiere besitzt. Das ist weder demokratisch noch ethisch verantwortbar!

Es braucht dringend ein Umdenken in Brüssel! Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ tritt daher zur Europawahl 2024 – im Bündnis mit den anderen europäischen Tierschutzparteien – an und wir kämpfen für eine starke Vertretung für die Stimmlosen im Europaparlament!

Die Vorschläge der EU-Kommission im Überblick:

  • Die Beförderungszeiten werden verkürzt, und bei langen Transporten müssen die Tiere für Ruhe-, Fütterungs- und Tränkpausen entladen werden. Für Schlachttiere sowie für gefährdete Tiere wie nicht abgesetzte Kälber und trächtige Tiere gelten besondere Vorschriften.
  • Die Vorgaben für das Raumangebot, das jedem Tier zur Verfügung stehen muss, werden im Sinne der Tiere verbessert und stärker auf die verschiedenen Tierarten abgestimmt.
  • Es werden strenge Auflagen für Transporte bei extremen Temperaturen eingeführt. Wenn die Temperatur beispielsweise 30 °C übersteigt, dürfen Transporte nur nachts erfolgen. Liegt die Temperatur unter 0 °C, müssen Straßenfahrzeuge abgedeckt werden, und die Luftzirkulation im Tierabteil muss so gesteuert werden, dass die Tiere während des Transports vor Luftzug geschützt sind. Wenn die Temperatur unter -5 °C sinkt, gilt zusätzlich die Vorgabe, dass die Transportzeit 9 Stunden nicht überschreiten darf.
  • Die Vorschriften für die Ausfuhr lebender Tiere aus der Union werden verschärft, einschließlich besserer Kontrollen in Drittländern, um die Anwendung von Standards sicherzustellen, die mit denjenigen in der EU vergleichbar sind.
  • Digitale Instrumente sollen optimal genutzt werden, um die Durchsetzung der Transportvorschriften zu unterstützen (z. B. Echtzeit-Ortung von Fahrzeugen; zentrale Datenbank).
  • Strenge Auflagen für die Rückverfolgbarkeit und automatisierte Prüfungen von Online-Verkäufen werden es den Behörden ermöglichen, die Züchtung von Hunden und Katzen, den Handel mit ihnen und die Käufer zu kontrollieren, um eine ordnungsgemäße Identifizierung und Registrierung der Tiere sicherzustellen.
  • Die Mitgliedstaaten werden Schulungen für Personen anbieten, die beruflich mit Tieren umgehen, und alle Käuferinnen und Käufer von Hunden und Katzen sollen über die Bedeutung einer verantwortungsvollen Tierhaltung aufgeklärt werden.
  • Im Falle der Einfuhr von Hunden und Katzen müssen gleichwertige Tierschutzstandards eingehalten werden.

Bericht von der letzten Sitzung des Jahres 2023 aus Kreistag Vorpommern-Greifswald und Bürgerschaft Greifswald

Wie seit mehreren Sitzungen leider üblich, verwendeten die Bürgerentscheid-Initiator:innen die Bürgerschaftssitzung für Wahlpropaganda in eigener Sache. Von den aktuell in der Kommunalpolitik behandelten Thematiken haben sie kaum Ahnung, aber sehr viel Meinung. Zu den Ausschusssitzungen, wo sie sich vorab hätten informieren können, erschienen sie nicht und falls doch, pöbelten sie dort auch nur herum ohne erkennbaren Willen, die Sachverhalte verstehen zu wollen. Am Freitag vor der Bürgerschaftssitzung fuhren sie sogar mit Lautsprecherwagen durch die Stadt, um ihr Halb- und Unwissen zu verbreiten. So brüllte Grit Wuschek den Bürger:innen unserer Universitäts- und Hansestadt entgegen, dass Greifswald pleite sei und man vor der Bürgerschaftssitzung dagegen protestieren solle.

Gekommen waren dann einige Anhänger:innen, die mit diesen Fake News im Kopf sichtlich empört waren. Alle Versuche, ihnen zu erklären, dass die Stadt nicht pleite ist und stattdessen finanziell sehr gut dastehe, verhallten ohne dass es zu Einsicht bei diesen Leuten kam. Vielmehr steigerten sie sich nur immer weiter in ihre Wut rein. Sie verließen nach einiger Zeit den Bürgerschaftssaal, mitsamt Grit Wuschek selbst. Obwohl sie eigentlich gewähltes Bürgerschaftsmitglied ist und über den Haushalt hätte abstimmen sollen. Wie so oft schwänzte sie also wieder die aktive Kommunalpolitik, flüchtete vor der Realität und überlässt die Arbeit anderen. Außer Hetze und manchmal Anlass zum Fremdschämen kommt aus dieser Ecke nichts.

Der geänderte Haushalt für das Jahr 2024 konnte mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen werden. Denn ähnlich wie im Finanzausschuss, wo FDP, CDU, AfD & Co. nahezu komplett fehlten, hatte die OB-Mehrheit vor allem durch Abwesenheit der Gegenseite eine ordentliche Stimmenmehrheit. Der neuen CDU-Kreischefin Tolani blieb mal wieder nur, über die künftig neuen Mehrheitsverhältnisse nach der Kommunalwahl 2024 zu schwadronieren. Ihre neuen Freund:innen vom Bürgerentscheid denken gar noch größer und träumen von einer 2/3-Mehrheit und der Absetzung des Oberbürgermeisters. Größenwahn, Arbeits- und Realitätsverweigerung: das ist der Stil des gelbschwarzbraunblauen Anti-OB-Lagers.

Besonders erschütternd war ein CDU-Antrag gegen Seenotrettung im Mittelmeer. Denn er war nichts weiter als ein kopierter AfD-Antrag, der in der Sitzung zuvor eingebracht werden sollte. In Greifswald gibt es, ebenso wie im Landkreis Vorpommern-Greifswald, traditionell und schon seit 2014 ein ganz besonders enges Verhältnis zwischen selbsternannten „Christ“demokraten und den Rechtsextremisten.

In der hitzigen Debatte, ob die Stadt ihre Patenschaft für die Sea-Eye 4 kündigen solle, taten sich dann unvorstellbare Abgründe auf. Die CDU hetzte in reiner AfD-Manier, warf mit Unwahrheiten und Verschwörungsmärchen nur so um sich. Es gipfelte in Beschimpfungen und absurdeste Ausflüge in Klimaleugnung. Die Greifswalder CDU hat nichts mehr mit der Merkel’schen Christlich-Demokratischen Union gemeinsam. Greifswald steht jedenfalls steht auch weiterhin zur Patenschaft, zur Rettung von Leben, zu den Menschenrechten, zum sicheren Hafen!

Zudem konnte endlich unsere Plakatierbegrenzung umgesetzt werden. Zu Beginn der Legislaturperiode sprachen wir uns für eine Regulierung der Wahlplakate aus. Nun tritt sie also zu Ende der Legislatur in Kraft. Allerdings gab es fraktionsübergreifende Widerstände gegen eine zu starke Begrenzung. Und die CDU war gleich komplett gegen jegliche Begrenzung und gab unumwunden zu, dass sie die Stadt und unsere Bürger:innen mit so viel Plakatmüll wie nur möglich belasten will!

Weiters konnte unsere Fraktion erfolgreich zwei Anträge miteinbringen, zur Klimafolgenanpassung und zum Strombilanzkreismodell:

Klimafolgen betreffen viele Aspekte, die auf kommunaler Ebene berücksichtigt werden müssen: Hitzeschutz, Hochwasserschutz, Schwammstadtkonzept, Dach-/Fassadenbegrünung und vieles mehr. Der Bereich Gewässer, etwa Maßnahmen gegen Algenblüte und Fischsterben, wird voraussichtlich nochmal in einem gesonderten Antrag eingebracht werden. Klimafolgenanpassungen schützt direkt Gesundheit und Leben!

Das Strombilanzkreismodell ermöglicht es, Stromerzeugung stadtweit zu verwenden und somit Beschränkungen aufzuheben, die sich bislang ergeben. So soll es künftig beispielsweise bilanziell möglich sein, eingespeisten Strom einer Photovoltaikanlage am Stadtrand für die Stromversorgung des Rathauses zu verwenden. So rentieren sich Erneuerbare Energien bedeutend stärker und der Ausbau kann beschleunigt werden. Es fehlen derzeit noch die physischen Voraussetzungen, die aber so schnell wie möglich geschaffen werden sollen.

Auch im Landkreis war der Haushalt Thema. Im Gegensatz zur Stadt musste hier aber eine Haushaltssperre verhängt werden (allerdings ohne Protest, denn das linksgrüne Feindbild fehlte hier offenbar). Interessanterweise gab es für bestimmte Angelegenheiten aber dennoch reichlich Geld. Unser Antrag, die Subventionen für den Flughafen zu kürzen, fand leider wieder keine Mehrheit. Hier werden ständig hunderttausende Euros ausgegeben, nur damit die Flugtickets noch billiger sein können als sie eh schon sind. Wenn man aber eine bedeutend kleinere Summe für eine Fähre über die Peene beantragt, hat man es schwer. Man wird auf öffentliche Fördertöpfe verwiesen. Die Tourist:innen, die beim Flughafen noch als Grund erhielten, zählen bei der Fähre plötzlich nicht mehr.

Und auch die Kleingärten waren wieder Streitpunkt. Sie sollen für ihren Müll doppelt zahlen und von dieser Doppelzahlung nur ausgenommen werden, wenn alle Kleingärtner:innen einer Sparte weniger als zehn Kilometer von der Sparte entfernt wohnen. Begründung laut Einzelmitglied Lars Bergemann: würden sie nur einmal zahlen, würden sie die Anwohner:innen ohne Garten belasten, weil diese die Gemeinschaftstonne mitbezahlen. Diese verquere Unlogik schaffte es sogar in den Nordkurier, sozusagen als Resümee der ganzen Debatte. Offenbar geht Herr Bergemann davon aus, dass Gartenbesitzer:innen auch doppelt so viel Müll produzieren, der dann in der Gemeinschaftstonne am Wohnort entsorgt würde, wenn es keine gebührenpflichtige Entsorgung in der Gartensparte gäbe. Da fragt man sich, was Herr Bergemann in seinem Garten treibt. Denn grundsätzlich ist es ja vielmehr so, dass Gartenbesitzer:innen unterm Strich weniger Müll produzieren. Sie bauen schließlich einen Teil ihrer Lebensmittel verpackungsfrei selbst an. Das doppelte Abkassieren ist daher zutiefst ungerecht – und keine noch so laut vorgetragenen Scheinbegründungen oder runtergeratterten Zahlenkollonen der Verwaltung ändern das.

Stellungnahme zur heutigen Begründung des Bundesverfassungsgerichts: Nennung außerparlamentarischer Parteien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk am Wahlabend

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Begründung veröffentlicht, warum es den Eilantrag der Tierschutzpartei abgelehnt hatte, der darauf gerichtet war, Das Erste und ZDF zu verpflichten, die vorläufigen amtlichen Endergebnisse der Tierschutzpartei bei den letzten Landtagswahlen in Bayern und Hessen am 8. Oktober 2023 in ihren Nachwahlberichterstattungen zu nennen und nicht unter „Andere“ zusammenzufassen, wenn die Tierschutzpartei mindestens 1 Prozent der Stimmen erreicht hätte (siehe Pressemitteilung).

Die Tierschutzpartei begründete die von ihr geforderte 1-Prozent-Grenze damit, dass das auch der vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Grenze entspricht, ab der die Parteien bedeutend genug sind, um staatliche Parteienfinanzierung zu erhalten.

Im Ergebnis ließ das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung die wichtige Frage völlig offen, ob der Eingriff in das Recht der Tierschutzpartei auf Chancengleichheit durch die Nicht-Nennung ihres Wahlergebnisses schwerer wog als der angestrebte Eingriff in die Rundfunkfreiheit. Solange diese Frage verfassungsgerichtlich nicht geklärt ist, wird unklar bleiben, ob eine Pflicht der Sender besteht, Wahlergebnisse von Parteien in der Nachwahlberichterstattung ab einer bestimmten Grenze zu nennen.

In diese Abwägung zwischen Chancengleichheit der Parteien und Rundfunkfreiheit stieg das Bundesverfassungsgericht nämlich gar nicht erst ein. Weil dies ein Eilverfahren war, hätte die Tierschutzpartei dafür nicht nur begründen müssen, dass ihr durch die Nicht-Nennung ihres Wahlergebnisses überhaupt ein gewisser Nachteil entstanden ist, sondern hätte auch ausführlich darlegen müssen, dass dieser Nachteil besonders „schwer“ wiegt.

Der Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei Robert Gabel sagt dazu:

„Andersherum wäre vielmehr den Fernsehsendern kein schwerer Nachteil entstanden, wenn sie unser Wahlergebnis hätten nennen müssen. Denn es hätte nur wenige Sekunden zusätzliche Sendezeit beansprucht und hätte keinen nennenswerten Mehraufwand bedeutet. Der Deutschlandfunk bewies es, indem er unsere 1,5 % um 18:00 Uhr öffentlich nannte. Es ist also sehr misslich, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Umstand gar nicht mehr geprüft hat. Die Tierschutzpartei wird also in Bezug auf künftige Berichterstattung weitere rechtliche Schritte planen.“

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte in seinem Urteil vom 25. Mai 2023 (siehe Pressemitteilung) bereits entschieden, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg rechtswidrig handelte, indem er das Wahlergebnis der Tierschutzpartei bei der Landtagswahl in Brandenburg 2019 in Höhe von 2,6 % nicht explizit nannte, sondern mit weiteren Parteien unter „Andere“ zusammenfasste.

Später schloss sich auch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 4. Oktober 2023 dem im Wesentlichen an und verpflichtete den Hessischen Rundfunk, das Wahlergebnis der Tierschutzpartei bei der Landtagswahl in Hessen am 8. Oktober zu nennen, wenn es mindestens 1 % betragen hätte. Am Ende erreichte die Tierschutzpartei sogar 1,5 %.

Der Hessische Rundfunk akzeptierte diesen Beschluss und setzte ihn um. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg wiederum legte gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Revision ein, über die das Bundesverwaltungsgericht noch entscheiden wird.

Der Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei Robert Gabel sagt zur heutigen Urteilsbegründung:

„Wir nehmen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass, bei unseren nächsten juristischen Schritten noch nachvollziehbarer darzulegen, dass uns ein schwerer Nachteil entsteht, wenn wir am Wahlabend unerwähnt bleiben. Für eine mittelgroße Partei wie uns ist es essenziell, dass die Wahlberechtigten um künftige Chancen, insbesondere über die 5-Prozent-Hürde zu kommen, überhaupt wissen. Eigentlich zeigte es doch schon der Aufstieg anderer Parteien – etwa Grüne oder Piratenpartei – mehr als deutlich: Erst nach der flächendeckenden Berichterstattung über Wahlerfolge folgten Mitgliederzuwachs und viele weitere Wahlerfolge. Diese Möglichkeit muss grundsätzlich eröffnet werden, weshalb wir nicht locker lassen werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss die pluralistische Parteienlandschaft in einem demokratischen Rechtsstaat objektiv abbilden.“

Katastrophale Entscheidung des EU-Gerichtshofs

Die deutsche Firma Symrise klagte gegen die Anordnung der Europäischen Chemikalienagentur, Tierversuche für die Zulassung von kosmetischen Inhaltsstoffen vornehmen zu müssen. Denn eigentlich gibt es seit vielen Jahren ein Verbot von Tierversuchen für kosmetische Produkte.

Warum also wurde Symrise gezwungen, dennoch Tierversuche vorzunehmen? Weil einige Inhaltsstoffe auch neu zuzulassende Chemikalien sind, für die wiederum die REACH-Richtlinie gilt, die Tierversuche als zwingend vorzunehmen vorschreibt. Die Trennung zwischen Kosmetika und Chemikalien ist also teilweise nicht scharf vornehmbar. So entschied nun der EU-Gerichtshof. Somit hebelt die REACH-Richtlinie andere gesetzliche Vorgaben aus. Das Problem ist, dass dies nicht vollständig bewusst und beabsichtigt war, als die EU Tierversuche für Kosmetika abschaffte.

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ fordert eine dringende Überarbeitung der EU-Vorgaben, sodass sich die Verbraucher:innen darauf verlassen können, dass für Kosmetika keine Tierversuche durchgeführt werden! Dies muss sowohl für Produkte aus der EU als auch für importierte Produkte gelten.

Das Urteil des EU-Gerichtshofs im Wortlaut

Petition von PETA gegen Tierversuche für Kosmetika

Rechtsruck in den Niederlanden

Mit 23,7 % und 37 Sitzen gewann die rechtsradikale „Partei für die Freiheit“ (PVV) die niederländische Parlamentswahl.

Das ist ungefähr auch der Wert, mit dem die AfD in einigen deutschen Umfragen ermittelt wurde. Doch in den Niederlanden gibt es neben der PVV weitere Parteien am rechten Rand, die ebenfalls zulegen konnten: die „BauernBürgerBewegung“ (BBB) mit 7 Sitzen, das „Forum für Demokratie“ (FvD) mit 3 Sitzen, die „Reformierte Politische Partei“ (SGP) mit 3 Sitzen und „JA21“ mit 1 Sitz. Zusammen mit den christlich-liberalkonservativen Parteien VVD, NSC, CDA und CU käme eine breite Mehrheit im Parlament von zusammen 69 % der Sitze zustande, denn sie hatten sich vorab nicht gegen eine Zusammenarbeit mit Rechtsaußen positioniert.

Im Vergleich zur vorherigen Parlamentswahl muss man von einem Rechtsruck sprechen, denn die linken Parteien verloren massiv: von 42 % der Sitze noch vor zwei Jahren nun auf nur noch 31 % der Sitze im niederländischen Parlament.

Sämtliche linken Parteien – außer die fusionierte Partei aus Grünlinken und sozialdemokratischer Arbeitspartei (GL/PvdA) – verloren. Und so auch die niederländische Partei für die Tiere (PvdD), und zwar massiv: von 3,8 % und 6 Sitzen ging es leider runter auf 2,2 % und 3 Sitze. Die Wahlanalysen zeigen: die PvdD musste so stark wie keine andere Partei an das Lager der Nichtwählenden abgeben.

Das zeigt auch, dass die PvdD-Anhänger:innen nicht nach Rechts abwandern, was erfreulich ist. Aber dennoch muss nun eine interne Analyse folgen, weshalb sich so viele Menschen von der PvdD abwendeten. Sicherlich spielte hier eine große Rolle, dass die BBB einen rechtspopulistischen Wahlkampf zu den Provinzwahlen einige Monate zuvor organisierte, bei dem die Tierschützer:innen zum Hauptfeind erklärt wurden. Die Verunsicherung, ob die Agrarwende zugunsten von Tieren, Umwelt und Menschen gelingen kann, ist dadurch womöglich gewachsen.

Hinzu kam die allgemeine Themenverlagerung im jetzigen Wahlkampf, bei dem die Wirtschaft und Migration im Vordergrund standen und sich die fusionierte GL/PvdA als angeblich effektivste soziale Alternative darstellte. Die Hoffnung vieler Wähler:innen war, dass sie stärkste Partei werden würde und somit den Auftrag zur Regierungsbildung erhält. Diesen bekommt nun aber erstmal die PVV. Scheitert sie damit, sind weitere Koalitionsmodelle möglich.

Wir bedauern den allgemeinen Rechtsruck der Niederlande. Es zeigt sich, dass konservative Parteien lediglich die Rechtsaußenkräfte direkt stärken, wenn versucht wird, die rassistisch motivierten Narrative und Forderungen zu übernehmen.

Wir hoffen trotz des desaströsen Wahlergebnisses auf eine demokratische, soziale und möglichst ökologisch-ethische Regierung und wünschen unserer Schwesterpartei gelingende Einflussnahme auf die Geschicke unseres Nachbarlandes!