EU missachtet Menschenrechte an der Außengrenze

In den heutigen Trilog-Verhandlungen zwischen Europaparlament, Europäischer Kommission und dem Rat der EU wurde sich auf die seit vielen Jahren diskutierte EU-Asylreform (GEAS) geeinigt.

Die fünf Säulen des neuen Migrations- und Asylpakts sind:

  • Screening-Verordnung: Mit dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften für die Identifizierung von Drittstaatsangehörigen nach ihrer Ankunft im Schengen-Raum geschaffen. Das erhöht die Sicherheit im Schengen-Raum.
  • Eurodac-Verordnung: Diese Verordnung sieht die Entwicklung einer gemeinsamen Datenbank vor. Sie ermöglicht die Erhebung genauerer und vollständigerer Daten, um unerlaubte Migrationsbewegungen aufzudecken.
  • Asylverfahrensverordnung: Diese Verordnung sorgt für schnellere und wirksamere Asyl-, Rückkehr- und Grenzverfahren.
  • Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement: Mit dieser Verordnung wird ein neuer Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen, um das derzeitige System, bei dem einige wenige Länder für die überwiegende Mehrheit der Asylanträge zuständig sind, auszubalancieren. Zudem werden eindeutige Regelungen über die Zuständigkeit für Asylanträge festgelegt.
  • Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Fällen höherer Gewalt: Hiermit wird sichergestellt, dass die EU auf künftige Krisensituationen vorbereitet ist, einschließlich der Instrumentalisierung von Migranten.

Quelle: Europäische Kommission

Was verbirgt sich aber dahinter?

Asylsuchende Menschen sollen künftig in Lagern an der EU-Außengrenze verbleiben, sodass sie als „nicht eingereist“ zählen. Davon betroffen werden auch Minderjährige sein, was vor dem Hintergrund, dass es um haftähnliche und menschenunwürdige Bedingungen geht, ein besonders inakzeptabler Bruch der Menschenrechte darstellt. Personen, die ohne Papiere oder über einen sogenannten „sicheren“ Drittstaat einreisten, werden innerhalb von 24 Wochen einem Asylgrenzverfahren unterzogen. Das Ziel dürfte dann sein, diese Menschen rigoros abzuschieben. Auch in Staaten, in denen diese Menschen nicht sicher leben können.

Es ist vergleichbar mit dem EU-Türkei-Deal, der nun auf gesamteuropäischer Ebene Anwendung finden und Dublin-III ersetzen wird. Wer künftig etwa aus Bürgerkriegsgebieten flüchten muss, wird also bedeutend wahrscheinlicher als bisher keine Möglichkeit haben, in das sichere Europa zu kommen. Eine neue Regelung soll zudem in Kraft treten: wenn Fluchtbewegungen als „Instrumentalisierung“ eingestuft werden, können sämtliche Asylanträge pauschal abgelehnt werden. ProAsyl nennt diese Regelung zurecht einen „Blankocheck für Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen,“ denn unschuldige Menschen jeden Alters werden massiv durch legalisierte Pushbacks leiden müssen!

Letztlich sind die Grundprobleme aber u.a. durch das Freikaufen im „Solidaritäts“mechanismus überhaupt nicht gelöst mit dem neuen Pakt. Denn nach wie vor werden die Länder an den Außengrenzen maßgeblich zuständig sein und sogar angehalten, ihre Grenzen noch stärker zu befestigen. Und einer menschenwürdigeren Aufnahmepolitik kommen wir kein Stück näher, im Gegenteil!

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ fordert die Einhaltung der Menschenrechte und die Gleichbehandlung aller Menschen, jeglicher Herkunft. Wir kritisieren den Pakt in aller Deutlichkeit und fordern die europäischen Institutionen auf, menschenwürdige Unterbringungen, ein wirklich solidarisches Aufnahmesystem und faire Verfahren zu ermöglichen!