Stellungnahme zur heutigen Begründung des Bundesverfassungsgerichts: Nennung außerparlamentarischer Parteien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk am Wahlabend

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Begründung veröffentlicht, warum es den Eilantrag der Tierschutzpartei abgelehnt hatte, der darauf gerichtet war, Das Erste und ZDF zu verpflichten, die vorläufigen amtlichen Endergebnisse der Tierschutzpartei bei den letzten Landtagswahlen in Bayern und Hessen am 8. Oktober 2023 in ihren Nachwahlberichterstattungen zu nennen und nicht unter „Andere“ zusammenzufassen, wenn die Tierschutzpartei mindestens 1 Prozent der Stimmen erreicht hätte (siehe Pressemitteilung).

Die Tierschutzpartei begründete die von ihr geforderte 1-Prozent-Grenze damit, dass das auch der vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Grenze entspricht, ab der die Parteien bedeutend genug sind, um staatliche Parteienfinanzierung zu erhalten.

Im Ergebnis ließ das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung die wichtige Frage völlig offen, ob der Eingriff in das Recht der Tierschutzpartei auf Chancengleichheit durch die Nicht-Nennung ihres Wahlergebnisses schwerer wog als der angestrebte Eingriff in die Rundfunkfreiheit. Solange diese Frage verfassungsgerichtlich nicht geklärt ist, wird unklar bleiben, ob eine Pflicht der Sender besteht, Wahlergebnisse von Parteien in der Nachwahlberichterstattung ab einer bestimmten Grenze zu nennen.

In diese Abwägung zwischen Chancengleichheit der Parteien und Rundfunkfreiheit stieg das Bundesverfassungsgericht nämlich gar nicht erst ein. Weil dies ein Eilverfahren war, hätte die Tierschutzpartei dafür nicht nur begründen müssen, dass ihr durch die Nicht-Nennung ihres Wahlergebnisses überhaupt ein gewisser Nachteil entstanden ist, sondern hätte auch ausführlich darlegen müssen, dass dieser Nachteil besonders „schwer“ wiegt.

Der Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei Robert Gabel sagt dazu:

„Andersherum wäre vielmehr den Fernsehsendern kein schwerer Nachteil entstanden, wenn sie unser Wahlergebnis hätten nennen müssen. Denn es hätte nur wenige Sekunden zusätzliche Sendezeit beansprucht und hätte keinen nennenswerten Mehraufwand bedeutet. Der Deutschlandfunk bewies es, indem er unsere 1,5 % um 18:00 Uhr öffentlich nannte. Es ist also sehr misslich, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Umstand gar nicht mehr geprüft hat. Die Tierschutzpartei wird also in Bezug auf künftige Berichterstattung weitere rechtliche Schritte planen.“

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte in seinem Urteil vom 25. Mai 2023 (siehe Pressemitteilung) bereits entschieden, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg rechtswidrig handelte, indem er das Wahlergebnis der Tierschutzpartei bei der Landtagswahl in Brandenburg 2019 in Höhe von 2,6 % nicht explizit nannte, sondern mit weiteren Parteien unter „Andere“ zusammenfasste.

Später schloss sich auch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 4. Oktober 2023 dem im Wesentlichen an und verpflichtete den Hessischen Rundfunk, das Wahlergebnis der Tierschutzpartei bei der Landtagswahl in Hessen am 8. Oktober zu nennen, wenn es mindestens 1 % betragen hätte. Am Ende erreichte die Tierschutzpartei sogar 1,5 %.

Der Hessische Rundfunk akzeptierte diesen Beschluss und setzte ihn um. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg wiederum legte gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Revision ein, über die das Bundesverwaltungsgericht noch entscheiden wird.

Der Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei Robert Gabel sagt zur heutigen Urteilsbegründung:

„Wir nehmen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass, bei unseren nächsten juristischen Schritten noch nachvollziehbarer darzulegen, dass uns ein schwerer Nachteil entsteht, wenn wir am Wahlabend unerwähnt bleiben. Für eine mittelgroße Partei wie uns ist es essenziell, dass die Wahlberechtigten um künftige Chancen, insbesondere über die 5-Prozent-Hürde zu kommen, überhaupt wissen. Eigentlich zeigte es doch schon der Aufstieg anderer Parteien – etwa Grüne oder Piratenpartei – mehr als deutlich: Erst nach der flächendeckenden Berichterstattung über Wahlerfolge folgten Mitgliederzuwachs und viele weitere Wahlerfolge. Diese Möglichkeit muss grundsätzlich eröffnet werden, weshalb wir nicht locker lassen werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss die pluralistische Parteienlandschaft in einem demokratischen Rechtsstaat objektiv abbilden.“

Katastrophale Entscheidung des EU-Gerichtshofs

Die deutsche Firma Symrise klagte gegen die Anordnung der Europäischen Chemikalienagentur, Tierversuche für die Zulassung von kosmetischen Inhaltsstoffen vornehmen zu müssen. Denn eigentlich gibt es seit vielen Jahren ein Verbot von Tierversuchen für kosmetische Produkte.

Warum also wurde Symrise gezwungen, dennoch Tierversuche vorzunehmen? Weil einige Inhaltsstoffe auch neu zuzulassende Chemikalien sind, für die wiederum die REACH-Richtlinie gilt, die Tierversuche als zwingend vorzunehmen vorschreibt. Die Trennung zwischen Kosmetika und Chemikalien ist also teilweise nicht scharf vornehmbar. So entschied nun der EU-Gerichtshof. Somit hebelt die REACH-Richtlinie andere gesetzliche Vorgaben aus. Das Problem ist, dass dies nicht vollständig bewusst und beabsichtigt war, als die EU Tierversuche für Kosmetika abschaffte.

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ fordert eine dringende Überarbeitung der EU-Vorgaben, sodass sich die Verbraucher:innen darauf verlassen können, dass für Kosmetika keine Tierversuche durchgeführt werden! Dies muss sowohl für Produkte aus der EU als auch für importierte Produkte gelten.

Das Urteil des EU-Gerichtshofs im Wortlaut

Petition von PETA gegen Tierversuche für Kosmetika

Rechtsruck in den Niederlanden

Mit 23,7 % und 37 Sitzen gewann die rechtsradikale „Partei für die Freiheit“ (PVV) die niederländische Parlamentswahl.

Das ist ungefähr auch der Wert, mit dem die AfD in einigen deutschen Umfragen ermittelt wurde. Doch in den Niederlanden gibt es neben der PVV weitere Parteien am rechten Rand, die ebenfalls zulegen konnten: die „BauernBürgerBewegung“ (BBB) mit 7 Sitzen, das „Forum für Demokratie“ (FvD) mit 3 Sitzen, die „Reformierte Politische Partei“ (SGP) mit 3 Sitzen und „JA21“ mit 1 Sitz. Zusammen mit den christlich-liberalkonservativen Parteien VVD, NSC, CDA und CU käme eine breite Mehrheit im Parlament von zusammen 69 % der Sitze zustande, denn sie hatten sich vorab nicht gegen eine Zusammenarbeit mit Rechtsaußen positioniert.

Im Vergleich zur vorherigen Parlamentswahl muss man von einem Rechtsruck sprechen, denn die linken Parteien verloren massiv: von 42 % der Sitze noch vor zwei Jahren nun auf nur noch 31 % der Sitze im niederländischen Parlament.

Sämtliche linken Parteien – außer die fusionierte Partei aus Grünlinken und sozialdemokratischer Arbeitspartei (GL/PvdA) – verloren. Und so auch die niederländische Partei für die Tiere (PvdD), und zwar massiv: von 3,8 % und 6 Sitzen ging es leider runter auf 2,2 % und 3 Sitze. Die Wahlanalysen zeigen: die PvdD musste so stark wie keine andere Partei an das Lager der Nichtwählenden abgeben.

Das zeigt auch, dass die PvdD-Anhänger:innen nicht nach Rechts abwandern, was erfreulich ist. Aber dennoch muss nun eine interne Analyse folgen, weshalb sich so viele Menschen von der PvdD abwendeten. Sicherlich spielte hier eine große Rolle, dass die BBB einen rechtspopulistischen Wahlkampf zu den Provinzwahlen einige Monate zuvor organisierte, bei dem die Tierschützer:innen zum Hauptfeind erklärt wurden. Die Verunsicherung, ob die Agrarwende zugunsten von Tieren, Umwelt und Menschen gelingen kann, ist dadurch womöglich gewachsen.

Hinzu kam die allgemeine Themenverlagerung im jetzigen Wahlkampf, bei dem die Wirtschaft und Migration im Vordergrund standen und sich die fusionierte GL/PvdA als angeblich effektivste soziale Alternative darstellte. Die Hoffnung vieler Wähler:innen war, dass sie stärkste Partei werden würde und somit den Auftrag zur Regierungsbildung erhält. Diesen bekommt nun aber erstmal die PVV. Scheitert sie damit, sind weitere Koalitionsmodelle möglich.

Wir bedauern den allgemeinen Rechtsruck der Niederlande. Es zeigt sich, dass konservative Parteien lediglich die Rechtsaußenkräfte direkt stärken, wenn versucht wird, die rassistisch motivierten Narrative und Forderungen zu übernehmen.

Wir hoffen trotz des desaströsen Wahlergebnisses auf eine demokratische, soziale und möglichst ökologisch-ethische Regierung und wünschen unserer Schwesterpartei gelingende Einflussnahme auf die Geschicke unseres Nachbarlandes!

Schuldenbremse gefährdet Leben

Mit dem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die Corona-Hilfsgelder nicht für den „Klima- und Transformationsfonds“ umgewidmet werden dürfen, wird der finanzielle Handlungsspielraum der Regierung massiv eingeengt.

Viele Investitionen, darunter vor allem dringende Klimaschutzmaßnahmen, benötigen nun neue Finanzierungsquellen. Jetzt ist daher ungewiss, wie viel der zumeist dringend benötigten Investitionen gerettet werden können.

Denn die Schuldenbremse des Bundes lässt nur in Krisenfällen höhere Schulden zu. Durch Corona gab es einen solchen anerkannten Krisenfall, aber die Gelder wurden nicht gänzlich aufgebraucht.

Die Klimakrise aber wird nicht anerkannt, da dies seit Jahrzehnten eine absehbare Zukunftsgefahr ist und zum normalen Haushalt somit gehöre. Soweit ist das Urteil nachvollziehbar.

Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass die Belastungen der Klimakrise für kommende Generationen weniger gefährlich sein sollen als die Belastungen neuer Schulden. Die Schuldenbremse ist blind für den Unterschied zwischen Geldverschwendung und dringenden Kreditaufnahmen, die mittel- und langfristig ökonomisch und ökologisch zu rechtfertigen sind.

Der Zeitrahmen, die Klimakatastrophe aufzuhalten, schließt sich sehr bald – politische Maßnahmen müssen also jetzt greifen! Dafür müssen nötigenfalls auch außergewöhnliche Schulden heute aufgenommen werden. Denn diese verhindern ja gleichsam desaströse Finanzbelastungen in der Zukunft.

Die Rechnung würde also ökonomisch aufgehen, entgegen des wirtschaftsliberalen Glaubenssatzes, dass Staatsschulden eine zu vermeidende Belastung für kommende Generationen seien.

Man darf auch nicht außer Acht lassen, dass die Klimakatastrophe neben ökonomischen Risiken auch zahlreiche Todesopfer weltweit fordern wird – Menschen und Tiere werden sterben – ganze Ökosysteme sind in Gefahr!

Als Sofortmaßnahme fordern wir von der Regierungskoalition, die zahlreichen klimaschädlichen Subventionen in Milliardenhöhen zu kürzen und zeitnah komplett streichen, sowie CO2 stärker zu besteuern.

Die Schuldenbremse muss zudem auf dem Prüfstand und dringend an die realen Erfordernisse für kommende Generationen angepasst werden. Wenn die Verwendung von Kreditgeldern kommenden Generationen zugute kommen, statt sie zu belasten, darf keine restriktive Bremse dem entgegenstehen!

Niemals vergessen

Heute vor 85 Jahren wurden tausende Wohnungen, Geschäfte und Synagogen in Deutschland zerstört, über 30.000 Jüdinnen und Juden verhaftet, gedemütigt, verletzt, verschleppt und es gab während und direkt nach dem Pogrom über 1.300 Todesopfer. Über die Hälfte der Synagogen wurde damals beschädigt und zerstört.

Joseph Goebbels hielt zuvor eine antijüdische Hetzrede, in der er zu solchen schrecklichen Taten anstachelte und aufrief. Bereits in den Jahren zuvor war antisemitische Propaganda an der Tagesordnung und die Gesellschaft entsprechend durch Hass und Hetze vergiftet.

Die staatlichen Organe und NS-Organisationen waren am 9. und 10. November direkt und planvoll beteiligt, aber viele Menschen sahen zu, begrüßten den Terror oder beteiligten sich gar. Hilfe für die jüdischen Opfer gab es kaum. Weder war es der angebliche „spontane Volkszorn“, noch war die deutsche Bevölkerung unschuldig.

In der Folge wurden die Jüdinnen und Juden völlig entrechtet. Später folgte die grauenvolle Shoah, der industrielle Massenmord. Heute ist es so wichtig wie seit Jahrzehnten nicht mehr, wachsam zu sein und jegliche Form von Antisemitismus zu unterbinden. Die Gesellschaft, sowohl Politik als auch jede einzelne Person, sind aufgerufen, antisemitischen Aussagen und Taten sofort und entschlossen entgegenzutreten.

Wie jedes Jahr gibt es auch heute wieder Gedenkveranstaltungen, Stolpersteine werden geputzt, Reden und Vorträge werden gehalten. Und überall ist das „Nie wieder“ zu hören und zu lesen. Es darf aber keine Floskel sein, die eingeübt und bedeutungslos verwendet wird. Gegen Antisemitismus einzutreten ist tägliche Aufgabe und muss praktiziert werden. Auch entgegen Gewohnheiten und Gewissheiten und gerade in Zeiten, in denen jüdische Menschen wieder getötet werden und um ihr Leben fürchten!

Allein im letzten Jahr gab es fast 2.500 antisemitische Vorfälle in Deutschland und Antisemitismus nimmt aktuell nochmal massiv zu. Wir fordern stärkere Unterschützung der Gedenkstätten und Förderung der politischen Bildung, aber auch besseren Schutz der jüdischen Menschen sowie die klare Benennung und Bekämpfung der Ursachen: insbesondere Unwahrheiten und Verschwörungsideologien, falsche Verallgemeinerungen, Menschenfeindlichkeit, fehlender Mut gegen Antisemitismus einzutreten, mangelhafte mediale, gesellschaftliche und schulische Aufklärung sowie Aufstachelung durch radikale politische Gruppierungen.

„Nie wieder“ ist jetzt

Der Terror der Hamas, bei dem 1400 Menschen umgebracht und 5500 verletzt wurden und derzeit rund 300 Menschen entführt wurden oder vermisst sind, hat die Welt in Schrecken versetzt. Jugendliche, die ihr Leben noch vor sich hatten, wurden ebenso wie alte Menschen und sogar Überlebende der Shoah, brutalst ermordet, teils zuvor vergewaltigt und misshandelt. Dies alles wurde von den Tätern live gestreamt und Millionen Menschen sahen zu. Es folgte Entsetzen, aber leider auch Jubel und antisemitische Kundgebungen, bis hin zu pogromartigen Ausschreitungen.

Wir verurteilen diese schrecklichen Verbrechen, die durch nichts entschuldbar oder relativierbar sind. Darauf kann kein Aber folgen, Verständnis jeglicher Art ist falsch und gänzlich unangebracht. Wir verurteilen auch jegliche Form von Antisemitismus, der momentan leider wieder zunimmt und jüdisches Leben weltweit so stark gefährdet wie seit Jahrzehnten nicht mehr.

Wir lehnen jede Form von Gewalt gegen Zivilist:innen ab und treten für Frieden und Verhandlungen ein. Die Menschen in Gaza müssen dringend mit Nahrungsmitteln, Wohnraum und Medikamenten versorgt werden. Sie müssen in Sicherheit gebracht werden und dürfen nicht länger als menschliche Schutzschilde in Todesangst leben müssen! Das Hamas-Regime müsste endlich aufhören, seine militärischen Zentralen bewusst neben, über und inmitten von Schulen, Krankenhäusern und Geflüchtetenlager zu betreiben. Aber das ist derzeit leider eine unrealistische Forderung, denn das Ziel der Hamas ist es, so viel Leid und entsetzliches Bildmaterial wie möglich zu erzeugen. Wir fordern aber mit Hoffnung die israelische Regierung auf, in ihrem Kampf gegen die Hamas nicht länger den Tod von so vielen Zivilist:innen in Kauf zu nehmen. Die Raketen aus Israel sowie mutmaßlich zahllose Querschläger der Hamas, die innerhalb des Gazastreifens niedergehen, führen täglich zu immer mehr Todesopfern, das Leiden ist unvorstellbar. Die Kampfhandlungen müssen daher auf allen Seiten eingestellt werden – insbesondere jegliche Verstöße gegen Völkerrecht und Menschenrechte, etwa der mutmaßliche Einsatz von weißem Phosphor durch Israel und das bewusste Inkaufnehmen von zivilen Opfern auf beiden Seiten. Sowohl Ägypten, Hamas als auch Israel müssen sofort die Versorgung mit allem, was zum Leben notwendig ist, sicherstellen, die entsprechenden Konvois organisieren und durchlassen. Schwer Verletzte, Schwangere, Kinder und die Schwächsten müssen jetzt in funktionierende Einrichtungen und Krankenhäuser ausgeflogen werden, die internationale Gemeinschaft und insbesondere auch die angrenzenden Nachbarländer müssen hier Solidarität zeigen!

Wir trauern um alle unschuldigen Opfer. Die Angehörigen der 8800 Toten, die 22.200 Verletzten und 1,4 Millionen Flüchtenden in Gaza haben unser tiefes Mitgefühl. Frauen, Kinder, Männer, Ältere, Verletzte – sie durchleben Tage des Horrors und wissen nicht, ob sie den nächsten Tag überleben. Sie leiden seit vielen Jahren unter dem Hamas-Regime, das internationale Hilfsgelder vor allem in die eigene Absicherung und massive Aufrüstung steckte, statt Wirtschaft, Bildung und Gesundheitsversorgung voranzubringen. Mit der größte Feind der Palästinenser:innen ist das Schreckensregime der Hamas. Friedensverträge werden seit Jahrzehnten abgelehnt oder nicht umgesetzt. Dabei gab es Zeiten, in denen jüdische und arabische Israelis weitgehend friedlich mit den Palästinenser:innen zusammen lebten und zeigten, dass dieses Stückchen Land Platz für mehr als nur ein Volk hat. Es ist möglich und wir treten weiterhin für die Zweistaatenlösung ein. Wenn dieser Krieg vorbei ist, braucht es Aussicht auf Frieden, Versöhnung, Wiederaufbau und eine gemeinsame Zukunft als Nachbarn.

Die Gewaltspirale muss durchbrochen werden, denn Raketen, Radikalisierung und Terror stellen keine Lösung dar, sondern führen nur zu noch mehr Verzweiflung, Rache und steigendem Risiko eines Flächenbrandes in der gesamten Region. Iran unterstützt nicht nur die Hamas, sondern auch die Hisbollah im Libanon und die Huthi-Rebellen im Jemen und kooperiert militärisch eng mit Russland. Die Feinde Israels in Nahost können jederzeit die Auslöschung des jüdischen Staates besiegeln und daher ist es wichtig, dass Israel wehrhaft ist und Freunde hat. Wenn weitere Länder in den Krieg eintreten sollten und geostrategische Ungleichgewichte entstehen, bestünde aber das Risiko eines nächsten Weltkriegs. Daher ist es so wichtig, die Eskalation zu stoppen. Sämtliche Staaten der Welt sind aufgerufen, auf Friedenslösungen hinzuwirken. So schnell wie möglich muss auch das Hamas-Regime beendet werden, denn nur so ist Frieden realistisch machbar.

Wir stehen unverbrüchlich fest zum Existenzrecht Israels, das sich gegen Angriffe auf sein Territorium wehren muss, und auch zum Existenzrecht eines palästinensischen Staates. Wir verurteilen jede Form von antimuslimischer Feindseligkeit, genauso wie jede Form von Antisemitismus. Die Ausschreitungen gegen Jüdinnen und Juden sowie zunehmende Islamfeindlichkeit weltweit müssen eingedämmt werden und wir fordern die Sicherheitsbehörden aller Länder auf, den Schutz der Menschen zu gewährleisten, Radikalisierung und Fake News entgegenzuwirken und sich für Verständigung einzusetzen. Wir haben die historisch erwachsene Pflicht, uns gegen jegliche Menschenfeindlichkeit, Ausgrenzung und jeden Krieg einzusetzen und zu erheben. Die gelebte Grundhaltung zur Aufrechterhaltung von Zivilisiertheit und Humanität muss „Nie wieder“ sein. „Nie wieder“ ist jetzt, immer und überall.