Europäischer Gerichtshof: Wolf muss streng geschützt werden!

Der EU-Gerichtshof in Luxemburg hat in seinem jüngsten Urteil bekräftigt, dass der Wolf unter strengstem Artenschutz steht und nicht präventiv abgeschossen werden darf.

Anlass war eine finnische Behörden, die den Abschuss mit der Begründung erlaubte, damit Wilderei zu verhindern und dass mit einer Reduktion die Akzeptanz von Wölfen erhöht würde. Naturschutzverbände verklagten die Behörde daraufhin beim höchsten europäischen Gericht und bekamen Recht. Die Richter sahen keine wissenschaftlichen Beweise dafür, dass mit der Jagd auf Wölfen die Wilderei verringert werden könnte und haben in ihrem Urteil  die hohen rechtlichen Hürden für den Abschuss von einzelnen Wölfen verdeutlicht. MEP Martin Buschmann begrüßt diese Entscheidung und Klarstellung und fordert die EU auf, den Artenschutz weiter voranzutreiben und die Forderungen der Jägerschaft künftig noch stärker abzuweisen.

In Deutschland wird dagegen das Wolfsmanagement immer noch zögerlich umgesetzt. Hierzu gibt es auch bereits eine Publikation der EU, in der best practices dargestellt werden, so dass sich die EU-Mitgliedsländer des Themas konstruktiv annehmen können. Download hier