Der EU-Gerichtshof in Luxemburg hat in seinem jüngsten Urteil
bekräftigt, dass der Wolf unter strengstem Artenschutz steht und nicht
präventiv abgeschossen werden darf.
Anlass war eine finnische Behörden, die den Abschuss mit der Begründung
erlaubte, damit Wilderei zu verhindern und dass mit einer Reduktion die
Akzeptanz von Wölfen erhöht würde. Naturschutzverbände verklagten die
Behörde daraufhin beim höchsten europäischen Gericht und bekamen Recht.
Die Richter sahen keine wissenschaftlichen Beweise dafür, dass mit der
Jagd auf Wölfen die Wilderei verringert werden könnte und haben in ihrem
Urteil die hohen rechtlichen Hürden für den Abschuss von einzelnen
Wölfen verdeutlicht. MEP Martin Buschmann begrüßt diese Entscheidung und
Klarstellung und fordert die EU auf, den Artenschutz weiter
voranzutreiben und die Forderungen der Jägerschaft künftig noch stärker
abzuweisen.
In Deutschland wird dagegen das Wolfsmanagement immer noch zögerlich umgesetzt. Hierzu gibt es auch bereits eine Publikation der EU, in der best practices dargestellt werden, so dass sich die EU-Mitgliedsländer des Themas konstruktiv annehmen können. Download hier