Tiertransporte sind mit das grausamste, was Menschen den Tieren antun. Nie gehen sie ohne Leiden und Qualen vonstatten, stets wird der Tierschutz missachtet. Solange die Konsumenten aber billige Produkte zulasten der Tiere verlangen, wird es weiter gehen und werden die PolitikerInnen pro Tierausbeuterlobby stimmen. Auch dieses Unglück wird die Mehrheitsverhältnisse kurzfristig nicht ändern können. Denn jede Woche sterben weltweit Millionen von Tieren sinnlos und grausam. Wird ein Tier gequält und getötet, trauern Menschen und sind wütend. Werden Millionen gequält und getötet, ist es aber einfach „Landwirtschaft“, „Nahrungsmittelproduktion“, „Versorgung“, „Agrarbranche“ und die empfindlichen, unschuldigen Tiere sind namenlos, stimmlos und lediglich Nummern in der Buchhaltung und Preise im Supermarkt. Sonst nichts.
Es wird noch ein langer Weg, bis der Wahnsinn aufhört. Aber es gibt mehr und mehr Menschen, die ihn gemeinsam mit uns gehen wollen. Weil die Tiere uns brauchen, weil die Rettung der Umwelt unseren Einsatz braucht, weil unsere nachkommenden Generationen unser heutiges Handeln brauchen.
Die hessische Landestierschutzbeauftragte und drei Amtstierärzte
machten sich auf den Weg, um die gesetzlich vorgeschriebenen Stopps für
Tiertransporte auf der Route nach Zentralasien zu besuchen. Mit über
7.000 Kilometern ist es eine der längsten Strecken für Tiertransporte
außerhalb der EU. Insgesamt gibt es in Russland nur zwei behördlich
anerkannte Stationen, beide direkt hinter der weißrussischen Grenze. Die
anderen sind in katastrophalem Zustand oder gar nicht existent!
Nach dem Streckenkilometer 4.000 gibt es gar keine (!) Möglichkeiten mehr, die Tiere für Pausen zu entladen und zu versorgen. Transporte nach Kasachstan und Usbekistan sind somit mit Tierschutzvorschriften nicht vereinbar!
Jedes Jahr werden zwischen 60.000 und 80.000 Rinder von Deutschland
aus in Länder außerhalb der EU transportiert. Stets ist es mit
unendlichen Qualen verbunden, in den Transportern, bei der Entladung und
insbesondere bei der Schlachtung in den Ländern, da die dortigen Regeln
und Praktiken kaum den EU-Tierschutzvorgaben entsprechen.
Im Rahmen des Tierschutzes wäre eine Pause nach 29 Stunden Fahrt notwendig. In dieser Pause müssen sie entladen, gefüttert und getränkt werden und sich ausreichend erholen für den stressigen Weitertransport. Bereits zuvor gab es stellenweise Kontrollen und die Listen mit den katastrophalen Mängeln wurden der Bundesregierung vorgelegt. Die aber unternahm nichts. Dr. Madeleine Martin, hessische Tierschutzbeauftragte, sagt dazu:
„Man darf kritisch fragen, ob den Verantwortlichen auf Bundesebene die bestehenden Probleme nicht bekannt waren, oder sie die Augen davor verschließen.“„Fehlende angemessene Fütterung, Tränkung und keine Möglichkeit, sich von den erheblichen Anstrengungen solch einer Fahrt zu erholen, führen bei Rindern auf derartigen Transporten zwangsläufig zu langanhaltenden, erheblichen Leiden. Zum ersten müssen die Veterinärbehörden anderer Bundesländer endlich aufhören, weiter Transporte nach Usbekistan zu genehmigen. Sie machen sich mitschuldig an dieser Tierquälerei. Zum zweiten hat der Bund endlich seiner Verpflichtung nach zu kommen und die Situation in allen Drittländern, in die Deutschland Rinder exportiert, zu überprüfen. Es ist zu klären, wo es Versorgungsstationen gibt, für wie viele Tiere diese Stationen geeignet sind und in welchem Zustand sie sich befinden.
Zwingend vor jedem Transport müssten daher ab sofort folgende Aspekte überprüft werden:
Transportplanung (auch unter Berücksichtigung des Besamungszeitpunktes)
Reservierungsnachweis für alle zum Entladen und Versorgen eingeplanten Stationen
Auswertung der Navigationsdaten in Echtzeit
Auswertungen der Achsengewichtmessungen zu den Standzeiten an den Entlade- und Versorgungsstationen zusätzlich zu Ladegewicht
Zeitnaher Rücklauf des Transportbuchs mit Stempel der örtlich zuständigen Behörde des Drittlandes
Grundsätzlich müssen diese Sofortmaßnahmen eingeleitet werden, um die Situation zu verbessern:
Erstellung einer Liste aller von russischen Behörden
anerkannten/registrierten Entlade- und Versorgungsstationen in der
Russischen Föderation
Weitergabe dieser Liste an die Bundesländer, die anderen EU Mitgliedstaaten bzw. an die EU-Kommission
Validierung der Versorgungsstationen durch deutsche und/oder
europäische Behörden zur Einhaltung der europäischen Standards (siehe
„High Quality Control Post“-Leitlinien) bzw. Erfassung, ob eine adäquate
Situation vorliegt, und eine Listung der registrierten Stationen. Dies
ist zwingend erforderlich, da die Registrierung durch die russischen
Behörden die Anforderungen des Tierschutzes weitgehend unberücksichtigt
lässt (z.B. Mögliche Aufnahme von Tierarten).
Stichprobenartige, möglichst unangekündigte Überprüfung der
gelisteten Versorgungsstationen (hinsichtlich des Managements und der
tatsächlichen Durchführung von Entladung und Versorgung der Tiere) vor
Ort im Betrieb durch o. g. Behörden oder externe Kontrollinstitutionen.
Bereits 2015 stimmte das EU-Parlament mit 64 % mehrheitlich dafür,
dass keine EU-Gelder in die Aufzucht von Stieren für den Stierkampf
fließen dürfen. 2018 stimmte das Parlament mit 55 % der Stimmen dafür, dass
die EU-Agrarpolitik grundsätzlich so reformiert werden soll, dass keine
solchen Subventionen in die kommenden Haushalte eingeplant werden
sollen. Das klingt so einfach wie nachvollziehbar. Doch es ist eine viel
kompliziertere Angelegenheit und kann als Paradebeispiel herangezogen
werden, weshalb die EU zuweilen unter einem schlechten Ruf zu leiden
hat. Im folgenden Text soll nachgezeichnet werden, warum ein so simpler
Wunsch der Europäerinnen und Europäer dennoch bis heute nicht umgesetzt
wird. Und daraus folgernd, wie dieser Wunsch sobald wie möglich doch
noch erfüllt werden kann.
Die 2015 vom Parlament beschlossene Resolution zum EU-Haushalt 2016
untersagte jegliche Verwendung von EU-Geldern für den Stierkampf. Der
Änderungsantrag zur Beendigung der Stierkampfsubventionen unter Nr. 31
in der Resolution sowie eine konkret erfolgte Änderung der
entsprechenden Zeile zur „Basisprämienregelung“ im EU-Haushalt machte
den Beschluss dann komplett. 2018 wurde die Beendigung dieser
Subventionen sogar in die Resolution zur Reform der kommenden Haushalte 2021-2027
im Rahmen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) aufgenommen. Grund bei
beiden Parlamentbeschlüssen: der Stierkampf war unvereinbar mit der Richtlinie zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere des Rates der Europäischen Union.
Die Europäische Kommission fügte in den inklusive dieser Änderung
beschlossenen Haushalt jedoch letztlich lapidar eine Fußnote ein, in der
es dann hieß, dass der Parlamentsbeschluss nicht umgesetzt werden
könne. Grund hierfür sei: Die Subventionen fließen seit der bereits 2005
in Kraft getretenen neuen „Gemeinsamen Agrarpolitik der EU“
nicht mehr für bestimmte Zwecke, sondern pauschal an die Landwirte und
was diese dann mit dem Geld produzieren, stehe wiederum unter Hoheit der
Mitgliedsstaaten. Diese Gelder fließen als sogenannte Direktzahlungen.
Das klingt erstmal logisch, wenn man die Prämisse, dass jedeR
LandwirtIn produzieren könne, was er oder sie möchte und die EU dabei
nur tatenlos zuschauen muss, akzeptiert. Das wiederum muss man aber
nicht akzeptieren! Denn sie gilt für zahlreiche andere Auflagen ja auch
nicht.
„Mit der Verordnung 1782/2003
wurde der Grundsatz festgelegt, dass die Direktzahlungen an
landwirtschaftliche Betriebsinhaber, die bestimmte Anforderungen im
Bereich der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, der Umwelt und des
Tierschutzes nicht erfüllen, gekürzt bzw. die Betriebsinhaber davon
ausgeschlossen werden. Diese Regelung der ‚Einhaltung anderweitiger
Verpflichtungen‘ (‚Cross-Compliance‘) ist integraler Bestandteil der
gemeinschaftlichen Unterstützung in Form von Direktzahlungen …“
In den „Cross-Compliance“-Vorgaben wiederum wird sich auf die
eingangs erwähnte Richtlinie zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere
bezogen, damit Verstöße gegen den Tierschutz zur Streichung oder
Rückzahlung der EU-Subventionen führen. Subventionskürzungen müssen ohne
Ausnahme etwaiger nationaler Regelungen vorgenommen werden, wenn die
Gesundheit von Menschen oder Tieren beeinträchtigt wird, was bei den
Stierkämpfen in den Arenen sogar sowohl für Menschen als auch für Tiere
zutreffend wäre. Die Richtlinie zum Schutz landwirtschaftlicher
Nutztiere jedoch schließt Tiere aus, die nicht für landwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sind. Stiere, die ein Landwirt züchtet, dann aber nicht
schlachtet, sondern an Betreiber einer Stierkampfanlage verkauft, sind
von der Richtlinie also nicht gedeckt.
Das bedeutet, dass landwirtschaftliche Subventionen an Landwirte
fließen, die landwirtschaftliche Nutztiere dann aber nicht für die
Landwirtschaft, sondern für kulturelle Veranstaltungen verwenden und deshalb die Erlaubnis haben, grausamste Verstöße gegen die für die Subventionsverpflichtungen grundlegenden Tierschutzbestimmungen zu begehen!
Und das Ganze, obwohl diese Stiere nach der qualvollen Tötung in der
Arena genauso der Fleischverarbeitung zugeführt werden wie die Stiere
desselben Landwirtes, die vom gewöhnlichen Schlachter getötet wurden!
Das klingt völlig absurd? Das ist es auch. Würde die EU
wirklich ein Ende der Stierkampfsubventionen wollen, hätte sie bereits
längst politische Maßnahmen beschlossen und hätte sich nicht Jahr um
Jahr hinter angeblichen verwaltungstechnischen oder juristischen Hürden
versteckt. Jeder Stier ist problemlos auf seinen Zuchtbetrieb
zurückverfolgbar, der ebenso problemlos etwaige Subventionen
zurückzuzahlen hätte oder Strafgelder auferlegt bekommen könnte, wie es
bei anderen Verstößen bereits gehandhabt wird!
Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz im Europaparlament brachte gleich
am Anfang der aktuellen Legislaturperiode aufgrund des Unwillens der
EU-Institutionen nochmals den mehrheitlich gefassten Beschluss von 2015
auf die Tagesordnung und forderte mittels eines Änderungsantrags zur
Resolution zum EU-Haushalt 2020, endlich die Subventionen für
Stierkampf-Züchter zu beenden. In der Erwartung, dass das Parlament
genauso abstimmen wird wie 2015. Aber daraus wurde nichts, da sich
Christdemokraten, Liberaldemokraten und Sozialdemokraten einig darin
waren, diese Änderung, die eigentlich nichts weiter als eine Erinnerung
an den Status quo des Parlamentswillens war, abzulehnen.
Die Tierschutzpartei machte daraufhin die Namen der betreffenden deutschen
Abgeordneten in einer Infografik publik, die von hunderttausenden
WählerInnen gesehen wurde. Etliche schrieben daraufhin die Abgeordneten
ihres Bundeslands an, um zu erfragen, weshalb sie weiterhin die
Stierkampfsubventionen unterstützen. Anstatt jedoch klar Stellung gegen
den Stierkampf zu beziehen oder gar ihr Stimmverhalten nachträglich
abzuändern (was jedem Abgeordneten möglich ist), wüteten sie gegen den
Änderungsantrag und scheuten auch keine böswilligen Unterstellungen und
dreisten Unwahrheiten. Oft wurde einfach geantwortet, dass die EU den
Stierkampf nicht gezielt und direkt finanziert, weshalb das Ziel der
Tierschutzpartei im Europaparlament gar keine reale Grundlage habe. Die
häufigste Ausrede jedoch war, dass es kein rechtlich bindender
Änderungsantrag für den Haushalt war, sondern „nur“ für die Resolution
zum Haushalt. Das ist aus drei Gründen eine skurrile Ausrede, denn a)
bedeutet das ein Eigentor, da es eine Abwertung der Resolution, die
hauptsächlich von der CSU verfasst wurde, darstellt, b) bereits 2015 ja
direkt der Haushalt geändert wurde und somit eine Resolution, die daran
erinnert, den angemessenen Rahmen darstellt und c) es für die
Mitte-Rechts-Abgeordneten doch erst Recht problemlos möglich gewesen
sein sollte, für diese Erinnerung zu stimmen, wenn sie doch gar keine
rechtlichen Folgen haben kann und der insgeheim oder offen von ihnen und
der Kommission unterstützte Stierkampf deshalb weiter geht.
Doch am deutlichsten wird die eigentliche Haltung dieser Abgeordneten
am Umstand, dass keiner von ihnen bislang etwas dafür tat, die
notwendigen rechtlich wirksamen Änderungen zu initiieren, damit der
Stierkampf – sowie etliche andere Verstöße gegen den Tierschutz – nicht
mehr mit Steuergeldern unterstützt werden. Weder auf der nationalen noch
auf der europäischen Ebene fallen diese Parteien durch tierfreundliche
Gesetzgebungen auf. Jederzeit hätten sie das EU-Recht dergestalt
konkretisieren können, dass Tierquälerei bei der Stierkampfzucht genauso
zur Streichung der Subventionen führt wie Tierquälerei bei der
Rinderzucht für die Fleischproduktion, falls die derzeitigen Richtlinien
tatsächlich eine Art Gesetzeslücke und nicht nur die Basis einer
Ausrede darstellen. Aber nichts dergleichen wurde all die Jahre
unternommen!
Eine SPD-Abgeordnete antwortete auf die WählerInnen-Anfragen
immerhin, dass ihre Partei die pauschalen Direktzahlungen abschaffen
will, worin sie das Ende der Stierkampfsubventionen sieht. Das muss es
aber nicht bedeuten, denn dies hängt von der konkreten Ausgestaltung der
neuen mehrjährigen GAP ab, die in den kommenden Wochen und Monaten
intensiv in Brüssel und Straßburg diskutiert wird.
Wir werden dann genau beobachten, wer dann dafür eintritt, den
Parlamentsbeschluss von 2015 anzuerkennen und bewusst so abstimmen wird,
dass die grausame Tradition des Stierkampfs – und etliche weitere
bislang bewusste Verstöße gegen die eigenen Tierschutzbestimmungen –
keinerlei direkten oder indirekten finanziellen Förderungen der EU mehr
erhält.
Wie also ist nun zu verfahren,
damit der Wunsch der WählerInnen und der ParlamentarierInnen auch
wirklich von der EU-Kommission umgesetzt wird?
Der einfache Teil: das Parlament darf dem mehrjährigen
EU-Finanzrahmen (2021-2027) und der künftigen GAP nur dann zustimmen,
wenn darin Stierkampfsubventionen ausdrücklich untersagt sind. Dafür
muss vor der Abstimmung im EU-Parlament ein entsprechender
Änderungsantrag unsererseits gestellt werden, da die zuständigen
Berichterstatter sicherlich nichts dergleichen in der Haushaltsvorlage
eingefügt haben werden – diese ist ja ein Kompromissergebnis zwischen
Parlament, Rat und Kommission und wie die Kommission als auch der Rat
der EU, bei dem Spanien eine gewichtige Stimme hat, zum Stierkampf
stehen, ist ja mittlerweile bekannt.
Der mittelschwierige Teil: Die Kommission muss das dann auch
umsetzen wollen und können, da sie ansonsten wie bereits zuvor das
Gesetz einfach wegen angeblicher Unausführbarkeit ignoriert. Wenn die
Direktzahlungen komplett wegfallen sollten, wie von der SPD-Abgeordneten
versprochen, dann entfällt zumindest die Umgestaltung der
Cross-Compliance-Richtlinie oder der Richtlinie zum Schutz
landwirtschaftlicher Nutztiere. Dann kann man direkt in die neuen
Bedingungen für Agrarsubventionen den Stierkampf so ausschließen, wie
man es bislang auch für andere Tierquälereien, Gesundheitsrisiken oder
Umweltschädigungen praktiziert (wenn sie denn aufgedeckt werden und den
rechtlichen Rahmen überschreiten).
Wenn dieser direkte Weg aber wiederum nicht gelingt wegen mangelnder
Mehrheiten im Parlament oder wenn die Direktzahlungen doch nicht
abgeschafft werden, müssen die Richtlinien abgeändert werden, was unter
Umständen deutlich schwieriger werden kann, da diese derzeit eigentlich
gar nicht geändert werden sollen im Gegensatz zum EU-Haushalt und zur
GAP.
Wenn dies auch nicht gelingt, dann stehen zwei Dinge fest: 1.
Christdemokraten, Liberaldemokraten und Sozialdemokraten sind
schlichtweg gar nicht daran interessiert, dass die Subventionen für den
Stierkampf beendet werden oder gar dass der Stierkampf beendet wird und
2. die progressiv-tierfreundlichen Abgeordneten des EU-Parlaments werden
jedes Jahr erneut die gleichen Änderungsanträge stellen und immer
wieder die aktuelle Liste derjenigen Volksvertreter veröffentlichen, die
sich durch ihr Abstimmungsverhalten öffentlich pro Tierqual einsetzen!
Derzeit laufen heiße Diskussion darüber, wie vegane Marken und
Produkte heißen dürfen. Warum gibt es Scheuermilch, Liebfrauenmilch und
Kokosmilch, aber Sojamilch soll nicht so heißen dürfen? Der Absatz von
Sojamilch ist hoch, das Produkt seit etlichen Jahren bekannt und
beliebt, eine unbeabsichtigte Verwechslung mit Kuhmilch ausgeschlossen.
Warum soll „Wurst“ ausschließlich nur aus Fleisch(abfall) bestehen
dürfen? Die sprachgeschichtliche Bedeutung des Wortes hat mit Fleisch
rein gar nichts zu tun, sondern beschreibt allein den Herstellungsvorgang, bei dem allerlei Zutaten vermengt, eben ver“wurstet“, werden.
Und wer bei der Beschriftung „veganes Schnitzel“ ernsthaft davon ausgeht, es sei aus totem Tier hergestellt und sich dann hinterher darüber ärgert, dass dem doch nicht so ist, hat sicherlich so viele Schwierigkeiten im Leben zu meistern, dass dies wohl die geringste Sorge sein dürfte!
Die Organisation „European Vegetarian Union“ fungiert als Dachverband der Vegetarier- und Veganorganisationen. In Deutschland gehören „ProVeg“ und die „Vegetarische Initiative“ dazu, in Österreich die „Vegane Gesellschaft“ und die „Vegetarier Union“, in der Schweiz „Swissveg“. Ronja Berthold von der EVU, und zugleich Mitarbeiterin bei ProVeg, besuchte uns diese Woche, um sich über die gemeinsamen Ziele auszutauschen. Denn Ronja setzt sich genauso wie Martin dafür ein, dass vegane Produkte – ob nun als Ersatz für nichtvegane Produkte gedacht oder nicht – benannt werden können, wie Hersteller und Verbraucher es möchten. Keine Einschränkungen, keine Verbote, sondern volle und bunte Produktvielfalt veganer Angebote!
Weshalb es die Debatte überhaupt gibt, ist natürlich auch klar. Die
Hersteller von Fleisch- und Milchprodukten, die noch immer kein veganes
Sortiment zustande gebracht haben, fürchten um ihre Absätze! Dabei haben
zahlreiche Unternehmen mittlerweile die Erfahrung gemacht, dass ihre
tierleidfreien Waren in den Regalen der Supermärkte so nachgefragt sind,
dass sie kaum hinterher kommen mit der Herstellung und Lieferung! Wer
also nicht bereit ist, umzustellen, wenn die Verbraucher ethischer und
nachhaltiger leben möchten, muss eben mit den Konsequenzen leben. Vegane
Brotaufstriche beispielsweise schmecken nunmal mindestens genauso gut
wie die Brotaufstriche, die aus Bestandteilen von toten Tieren gemacht
wurden. Lernt daraus statt Verbrauchern und modernen Unternehmen das
Leben schwer machen zu wollen!
Constance Adonis Villalon ist die Vorsitzende der belgischen
Tierschutzpartei „DierAnimal“, was zweimal „Tier“ auf flämisch und
wallonisch bedeutet. Ein ungewöhnlicher Parteiname, aber wenn man ihn
ausspricht, klingt es wie ein englisches „Dear Animal“, also „liebes
Tier!“ Constance arbeitet für die bislang
einzige Abgeordnete der im Februar 2018 gegründeten Partei. Seit Juni
2019 sitzt nämlich Victoria Austraet im Brüsseler Parlament.
DierAnimal erhielt bei den wallonischsprachigen WählerInnen 1,3 % und bei den flämischsprachigen WählerInnen 1,0 %. Dass sie trotz der Prozenthürde einzog, lag an einer gemeinsamen Wahlliste mit anderen linken Parteien. Zeitgleich trat DierAnimal auch in der deutschsprachigen Gemeinschaft für die Europawahl an, wo sie – mithilfe von Kandidierenden aus Deutschland – sogar 1,5 % erhielt.
Die Regeln im Brüsseler Parlament sind aber für die großen Parteien
gemacht worden. Einzelne Abgeordnete erhalten kein Büro, dürfen in
keinem Ausschuss Mitglied sein, haben kaum Redezeit. Und als wäre das
nicht schon genug Diskriminierung, werden sie auch in ihren bescheidenen
Rechten willkürlich beschnitten: Victoria und Constance haben schon so
einige offizielle Anfragen eingereicht, die aber von der
Parlamentsverwaltung fast immer auf unbestimmte Zeit vertagt wurden und
daher wohl nie beantwortet werden. Der Sitzplatz von Victoria ist
übrigens in der letzten Reihe ganz rechts, wo sie neben Christdemokraten
und notorisch fehlenden Rechtsradikalen sitzen muss. Auch das eine
absichtliche Diskriminierung der Parlamentsverwaltung und großen
Parteien, die in der kleinen neuen Partei offenbar eine Bedrohung ihrer
angestammten Pfründe sehen.
Vor Kurzem aber konnten sie eine Änderung der Regularien feiern, denn sie werden im kommenden Jahr ein Büro bekommen und (geringe) monatliche Gelder, um den Bürobetrieb aufrecht zu erhalten. Das ist wichtig, um die oftmals rein ehrenamtliche Parteiarbeit zu professionalisieren und so die kommenden politischen Kampagnen und Wahlen organisieren zu können.
Das Brüsseler Parlament sowie die anderen beiden Regionalregierungen
von Flandern und Wallonien haben teilweise einen etwas höheren
Stellenwert als die Bundesländer in Deutschland. Sie können sehr viel
autonom entscheiden. Beispielsweise hatte mal das wallonische Parlament
mit großer Medienbegleitung und umfangreichen Konsequenzen gegen TTIP
gestimmt.
Auch für Tierschutz ist diese parlamentarische Ebene zuständig, so
dass in Flandern und Wallonien beispielsweise bereits das unbetäubte
Schlachten strikt verboten wurde. Nur das Brüsseler Parlament zögert bis
heute, was DierAnimal bald ändern will. Grüne und Sozialisten haben
bereits Zustimmung signalisiert, wollen selbst aber diesen Vorstoß nicht
wagen. Constance und Victoria bereiten derzeit alles gewissenhaft vor,
damit die neue Regelung reibungslos eingeführt werden kann.
Viel Erfolg, Constance, Victoria und allen anderen Mitstreitern der DierAnimal!
MEP Dr. Sylwia Spurek fragte gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode alle Abgeordneten des Europaparlaments, um Verbündete für ihr Anliegen zu finden. Sie forderte vegane Optionen im EU-Parlament:
Denn sie will erreichen, dass es endlich vegane Angebote in den Kantinen und Restaurants des Parlaments gibt. Einige Tage zuvor schrieb sie einen fünfseitigen Brief an die zuständige Abteilung in der EU-Kommission, in dem sie sie anhand von ethischen, verbraucherorientierten und ökologischen Argumenten sowie parlamentseigenen früheren Beschlüssen ausführt, warum es wichtig ist, auch bei der täglichen Versorgung der rund 7500 im Parlament tätigen Menschen und hunderttausenden jährlichen BesucherInnen mit gutem Beispiel voran zu gehen. Man kann schließlich beispielsweise nicht den Kampf gegen den Klimawandel sich auf die Fahnen schreiben, aber einen der größten Verursacher von Treibhausgasen, nämlich die Landwirtschaft, so sträflich vernachlässigen, wenn es um den tagtäglichen Genuss im Parlamentsgebäude selbst geht.
Einige Abgeordnete und Mitarbeiter antworteten Dr. Spurek bereits und
begrüßen ihre Hartnäckigkeit und sichern Solidarität zu. Sie möchten
nun die nächsten Schritte gemeinsam überlegen und angehen. Mittlerweile
hat auch die EU-Kommission geantwortet. Doch diese Replik ist alles
andere als zufriedenstellend! Auf drei Seiten erfährt man, dass 1.
Gespräche mit den Caterern geführt werden, um das Essensangebot
nachhaltiger, biologischer, regionaler, saisonaler und fairer zu machen
(also nicht veganer!), 2. die Einführung vegetarisch-veganer Optionen
geprüft wird und ein mal im Jahr (!) ein fleischfreier (?) Tag
eingeführt werden soll, 3. es keine detaillierte Zutatenliste an den
Buffets gibt und man auch keine Garantie für Allergene (was mit vegan
nichts zu tun hat!) übernimmt, 4. es Qualitätstests gibt, 5. die Caterer
Initiativen unterstützen, bei denen es um fleischfreie Mahlzeiten geht
und eines der 30 Parlamentsrestaurants darauf achtet, dass die dort
zubereiteten Tiere a) nicht hungerten, b) Ausruheplätze hatten, c) keine
Schmerzen hatten, d) mit anderen Tieren zusammen leben und Raum haben
dürfen, e) keinen Stress hatten.
Lediglich ein Teilsatz von Punkt 2 lässt eine vage Hoffnung offen,
dass „vegetarisch-vegane“ Optionen auch wirklich bedeutet, dass es
Mahlzeiten geben wird, die ohne tierliche Bestandteile zubereitet sind
und dass die Prüfung auch zu einem Resultat im Sinne der veganen
Kantinen- und Restaurantbesucher ausfallen wird. Der ganze Rest der
Kommissionsantwort lässt daran zweifeln, ob das Anliegen überhaupt
verstanden wurde.
Man darf gespannt sein, ob in einer Zeit, in der vegane Alternativen
und rein pflanzliche Angebote immer beliebter werden und der Markt für
diese Produkte boomt, das Europaparlament noch mitbekommt, was in der
Welt außerhalb der Behörde gerade so passiert und entsprechend eine
Selbstverständlichkeit ermöglicht: vegan lebenden Menschen Mahlzeiten
frei von Tierleid zu ermöglichen. Und das i-Tüpfelchen wäre dann
obendrauf, wenn diese veganen Optionen auch noch zu einem angemessenen
Preis zu erhalten sein werden. Denn nichts schadet dem Anliegen mehr als
wenn die Abgeordneten, Mitarbeiter und Gäste deutlich mehr für ein
ökologisch-ethisches Essen bezahlen müssten als für eines, dass für
Naturzerstörung, Tierqual, Artensterben und Klimawandel verantwortlich
ist, und es wie so oft dann heißt, vegane Lebensweise wäre Luxus. Denn
das ist es nicht, sondern vielmehr die Grundlage dafür, dass wir künftig
überhaupt noch ein angenehmes und anständiges Leben auf diesem Planeten
führen können.
Bislang wurden die Pachtverträge der städtischen Flächen – die weit
über das eigentliche Stadtgebiet hinaus gehen – von der Verwaltung mehr
oder weniger automatisch verlängert. Und zwar ohne nennenswerte
ökologische oder soziale Kriterien für die Pächter.
Dies ist nun seit dem 05.11.2019 nach monatelangen und sehr
intensiven Gesprächen und Diskussionsrunden mit den Landwirt*innen,
Bürger*innen, Umweltschutzverbänden und der Verwaltung vorbei. Die
radikalsten Forderungen mussten während dieses Prozesses fallen gelassen
werden. So gibt es keinen kompletten Pestizidstopp und kein
verbindliches Punktesystem, was ich sehr bedaure. Zudem werden
zertifizierte Biolandwirte nicht grundsätzlich bevorzugt. Auch wird es
weiterhin konventionelle Tierhaltung geben, aber immerhin ist – die für
Vorpommern sowieso untypische – industrielle Massentierhaltung mit mehr
als 2 Großvieheinheiten pro Hektar Anbaufläche nicht mehr möglich.
Vor dem Rathaus und im Bürgerschaftssaal versammelten sich rund 150 Bürger*innen, die eine deutliche Agrarwende forderten. Sie überreichten eine Petition des Bündnisses „Unser Land schafft Wandel„, das sich intensiv für die neuen Pachtkriterien einsetzte. Aber auch einige wenige Landwirte kamen und stellten klar, dass sie diesen Beschluss als Angriff auf ihren Beruf und ihre Traditionen sehen.
Natürlich verstehe ich, dass Zukunftsängste bestehen, wenn
ökologische Auflagen gemacht werden, obwohl der Markt für ökologische
Produkte nicht voran kommt. Schuld ist insbesondere die EU-Agrarpolitik,
denn sie könnte mit einer Umverteilung des Agrarbudgets systematische
Veränderungen bewerkstelligen, so dass die Umstellung für die Landwirte
leichter gemacht wird. Aber all das ist ja bereits in den beschlossenen
Pachtkriterien berücksichtigt worden. Sie sind sehr weit interpretierbar
und Pachtverlängerungen sind fast problemlos machbar, so dass die
langfristige Planbarkeit, bspw. für große Investitionen, gewährleistet
ist.
Aber dennoch muss ich deutlich erwidern, dass sowohl Konsument*innen
als auch Landwirt*innen ebenfalls Zukunftsängsten ausgesetzt sind, wenn
das Artensterben so drastisch voranschreitet wie bislang. Wir befinden
uns im rasantesten Einbruch der Biodiversität der Erdgeschichte. Gibt es
keine Bienen und andere Bestäuber mehr, ist Landwirtschaft in einigen
Bereichen gar nicht mehr machbar!
Die Greifswalder Pachtkriterien sind daher in ihrem Kern eine
Maßnahme zur Zukunftssicherung der hiesigen Landwirte. Das
Scheinargument, das der CDU-Fraktionsvorsitzende Hochschild in der
Debatte anführte, in Vorpommern gebe es keine Agrarindustrie, sondern
nur mittlere und kleine Landwirtschaftsbetriebe, kann auch nicht
überzeugen, denn der vorliegende Beschluss hat ja eben auch vorrangig
das Ziel, genau diese Struktur zu bewahren und den Trend zu immer
größeren Agrarkonzernen und Landgrabbing zu verhindern!
So herum hat es leider niemand der konservativen Seite der
Bürgerschaft und Gästeplätze gesehen. Stattdessen die üblichen Sprüche,
wie „in Greifswald wird die Welt nicht gerettet!“
Da kann ich nur erwidern, dass insbesondere die Christdemokraten sich christlichere Werte zu eigen machen sollten: Glaube, Liebe, Hoffnung. Glaubt an die Stärke unserer Stadt, denn das, was wir hier beschlossen haben, kann als ökologischer Meilenstein in der momentanen agrarpolitischen Debatte Ausstrahlungskraft haben – auf andere Kommunen und auch bis nach Brüssel! Liebt unsere Umwelt, denn sie ist die wichtigste Grundlage für unsere Wirtschaft und unsere Landwirtschaft! Und gebt denen Hoffnung, die von der Politik mutige Entscheidungen und neue Lösungen erwarten statt kurzfristige Besitzstandswahrung über alles zu stellen!
Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz appellierte in einem Schreiben der Parteivorsitzenden an den Deutschen Werberat, die Klagen gegen den Katjes-Werbespot abzuweisen. Der Werberat hat nun auch dank des Appells der Tierschutzpartei offiziell beschlossen, dass der vieldiskutierte Spot von Katjes für ihre kuhmilchfreie Schokolade nicht gegen die Richtlinien des Werberats und auch nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstößt.
Der Werberat hebt in seiner Stellungnahme hervor, dass in dem Spot
keine Verächtlichmachung der Tierhaltung in Deutschland zu erkennen ist,
sondern vielmehr mittels angemessener Darstellungsweise auf die breite
gesellschaftliche Debatte zu den Missständen der industriellen
Massentierhaltung Bezug genommen wird. Ein kleiner Schritt in Richtung
Abschaffung jeglichen Tierleids! Unser Dank gilt insbesondere Gerald
Scarfe (arbeitete u.a. bereits für Pink Floyd), der für die Realisierung
dieser einzigartigen Werbung maßgeblich verantwortlich war.
Von der Firma Katjes erwarten wir nun Rückgrat bei der Vermarktung
veganer Produkte. Ihr habt in den letzten Tagen viele neue Kund*innen
gewonnen, die hinter euch stehen werden!
Im Koalitionsvertrag hatte die GroKo erklärt, das Töten männlicher
Küken bis zur Mitte der laufenden Legislaturperiode zu beenden. Das wäre
jetzt. Doch das millionenfache Töten geht weiter, obwohl das
Bundesverwaltungsgericht diese Praxis für illegal erklärt hatte.
Julia Klöckner hat das Koalitionsziel nun kassiert und die
Geflügelwirtschaft aufgefordert, ein Ausstiegsdatum 2021 zu benennen.
Diese „bezweifelt aber, dass sich der Ausstieg bis dahin umsetzen
lässt“.
Politikversagen, das weitere Millionen Leben kosten wird!
In der Grafik sind diejenigen Abgeordneten abgebildet, die *FÜR* die
Weitergewährung der Stierkampfsubventionen aus dem EU-Agrarhaushalt
gestimmt haben.
Der 23. Oktober 2019 war ein tiefschwarzer Tag
für die Tiere. 49 % des Europaparlaments stimmten für die Fortsetzung
der Subventionen aus dem Agrarhaushalt der EU für den Stierkampf im
Süden Europas.
Da sich 14 % der Abgeordneten enthielten, reichten
diese Stimmen bereits aus. Die Stierkampf-Befürworter sind vor allem
von der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten, PPE), von der
liberalen Fraktion Renew Europe sowie von den Sozialdemokraten
(S&D). Diese drei Fraktionen bilden auch quasi die Regierung der EU,
denn sie stellen die Kommissare und die Kommissionspräsidentin. Die
europakritischen Konservativen (ECR) enthielten sich vorwiegend und die
rechtsradikale Fraktion war sich uneinig. Lediglich die Fraktionslosen
(Non Inscrits) sowie die Grünen (Verts/ALE) und Linken (GUE/NGL) waren
nahezu geschlossen für die Abschaffung der Finanzierung einer solch
grausamen Tradition. Einbringer des Antrags war die Vereinte Europäische
Linke/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL), der auch der
Tierschutzpartei-Vertreter Martin Buschmann angehört.
Es ist zutiefst beschämend, dass es insgesamt nur 37 % moralisch orientierte Abgeordnete gibt!
Wie kann das sein? Stierkampf ist für niemanden notwendig und könnte
doch von heute auf morgen beendet werden. Es ist nichts weiter als ein
trauriger Freizeitvertreib zulasten der Tiere. Nur selten wehren sich
die Tiere und die Torreros werden verletzt. Wenn wieder mal ein Unglück
zulasten der Menschen passiert, geht aber auch alles weiter wie zuvor.
Nichts hält die nach Blut und Leid lechzenden Massen davon ab, ihren
Spaß haben zu wollen. Verroht, primitiv, widerwärtig.
Die
Politiker, die das alles verteidigen sind aber eng mit der
Stierkampf-Industrie verflochten, denn dahinter stecken auch
Millionengewinne. Einige Abgeordnete des spanischen Parlaments sind
familiär eingebunden in Aufzucht der Stiere und Betrieb der Arenen. Und
diese Abgeordneten bedanken sich bei ihren Kollegen im Parlament sehr
oft und großzügig. Indem sie für deren präferierten Wirtschaftszweige
abstimmen, wenn es nötig ist. Indem sie Geschenke verteilen und
Netzwerke aufbauen, die für Macht, Geld und Ansehen sorgen.
Und
wie begründen diese Abgeordneten ihr Abstimmungsverhalten? Ein
SPD-Abgeordneter etwa sagte, dass man die Herkunft eines konkreten
Stieres in der Arena nicht sinnvoll zurückverfolgen könne zur
Aufzuchtstätte, wo stets Tiere für den Verzehr und zugleich für den
Stierkampf gezüchtet werden. So wären die Millionen an Subventionsgelder
nicht auftrennbar in normale Gelder für die Fleischproduktion und
Gelder, die letztlich für den Auftritt in den Arenen verwendet wurden.
Jeder denkende Mensch erkennt sofort, dass dies eine plumpe Ausrede ist.
Denn natürlich ist jedes Tier identifizierbar und jeder Betrieb kann
beispielsweise zur anteiligen Zurückzahlung der erhaltenen Subventionen
verpflichtet werden.
Aber für sachgemäße Argumentationen zu
dieser Thematik sind diese unaufrichtigen Politiker nicht zu erreichen.
Sie wollen ihre Netzwerke pflegen, ihren Einfluss vergrößern und ihrer
Parteilinie treu bleiben, um auch weiterhin dazuzugehören. Zum Club der
amoralischen Tierquäler, Umweltsünder, Kriegstreiber, Ausbeuter.